Über Wochen und Monate haben wir den Druck erhöht. Jetzt zeigt sich: Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt!
Denn nachdem uns der Vorstand der AOK Nordost Ende Juli endlich Bereitschaft zur Aufnahme von Tarifverhandlungen signalisiert hatte, haben wir am 11. August ein Verhandlungsergebnis erzielt. Über dieses Verhandlungsergebnis haben wir abstimmen lassen und dabei ein mehr als eindeutiges Votum unserer Mitglieder bekommen. Die GdS hat deshalb am 28. August 2023 die Annahme des Angebotes gegenüber der AOK erklärt. Wir wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell von dem Ergebnis profitieren, damit die Ungleichbehandlung endlich aufhört!
Die AOK Nordost wäre damit verpflichtet, mit Wirkung ab dem 1. September 2023 die in der Vergütungsrunde 2022 zwischen GdS und TGAOK vereinbarten Tarifverträge uneingeschränkt anzuwenden. Die Rückkehr zum 1. September bedeutet auch zwingend, dass sich das Weihnachtsgeld aus der erhöhten Vergütung berechnet. Damit entspräche die Bezahlung ab dem 1. September 2023 einschließlich des Weihnachtsgeldes 2023 in vollem Umfang der Bezahlung in allen anderen AOKs.
Zudem hat sich die AOK Nordost uns gegenüber verpflichtet, die Tarifverträge, die in der Vergütungsrunde 2024 zwischen GdS und TGAOK vereinbart werden, in vollem Umfang anzuwenden. Ein weiterer wichtiger Erfolg dieser Tarifverhandlungen!
Nicht verhehlen wollen wir, dass das Ergebnis nicht nur uneingeschränkte Begeisterung ausgelöst hat. Viele Mitglieder hätten vor allem ein Wort des Dankes des Vorstandes für den Verzicht in den vergangenen Monaten erwartet. Und manche hätten sich ein noch stärkeres Entgegenkommen der AOK gewünscht. Beides ist verständlich. Die allermeisten GdS-Mitglieder sind aber sehr zufrieden, nicht wenige haben gar nicht mehr mit einem Abschluss vor dem 1. Januar 2024 gerechnet.
Einige Mitglieder hätten sich eine steuerfreie Einmalzahlung statt der prozentualen Erhöhung gewünscht, damit netto mehr bei ihnen ankommt. Auch das verstehen wir gut! Tatsächlich haben wir diese Möglichkeit mit der AOK Nordost intensiv diskutiert. Seitens der TGAOK wurde das aber abgelehnt, wohl weil diese Möglichkeit in der kommenden Tarifrunde für alle AOKs aufgegriffen werden soll. Aufgeschoben ist also nicht aufgehoben!
Außerdem hatte die AOK Nordost alternativ vorgeschlagen, erst zum 1. Oktober 2023 zum Tarifrecht der TGAOK zurückzukehren, dafür aber zusätzlich 200 Euro (allerdings steuerpflichtig) an alle Beschäftigten in den Vergütungsgruppen 1 bis 7 zu zahlen. Das hat die GdS-Tarifkommission abgelehnt, weil wir nach diesen schweren Monaten keine ungleichen Auswirkungen in der Belegschaft wollten. Es ging in diesem Konflikt immer um eine möglichst frühe Rückkehr der AOK Nordost zum Bezahlungsniveau der anderen AOKs. Für die frühzeitige Rückkehr haben alle Beschäftigten zusammengestanden. Deshalb kam für uns nur das Angebot der Rückkehr aller Beschäftigten ab dem 1. September 2023 infrage.
Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Silvia Delin, Ellen Lemke, Ronny Marks, Sarah Schneider, Susann Schumacher und Manuel-Markus Skircke (alle AOK Nordost)
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