Am 25. März 2020 haben die Tarifvertragsparteien digitale Wege genutzt und über Webkonferenz das weitere Vorgehen zum Wechsel aus der ZVK in die AOK-Rente besprochen.
„Wer bestellt, muss auch bezahlen!“
Die GdS hat erneut klargemacht, dass die AOK die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, den Wechsel zur AOK-Rente zu vollziehen. Die dadurch bei älteren Tarifbeschäftigten entstehenden individuellen Nachteile sind deshalb zu 100 Prozent durch den Arbeitgeber auszugleichen. Vorstellbar wäre das folgende Konzept:
Individueller Leistungsvergleich
Für jeden Beschäftigten wird individuell berechnet, wie viel Betriebsrente er/sie bei einem fiktiven Renteneintrittsalter von 65 Jahren von der ZVK und von der AOK-Rente erhalten würde. Fällt die Betriebsrente nach dem Wechsel des Anbieters niedriger aus als bei einem Verbleib in der ZVK, konnten wir durchsetzen, dass die AOK diese Differenz zu Beginn der Versicherung bei der AOK-Rente ausgleicht.
Braucht es auch einen Ausgleich der höheren Eigenbeteiligung in der AOK-Rente?
Trotz des höheren Eigenanteils in der AOK-Rente wird dies nicht dazu führen, dass die Beschäftigten monatlich weniger im Portemonnaie haben. Der Eigenanteil bei der AOK-Rente wird vom Bruttolohn, bei der ZVK vom Nettolohn abgezogen. Am Ende führt das dazu, dass der überwiegende Anteil der Beschäftigten, ausgenommen seltene Konstellationen, bei einem Wechsel in die AOK-Rente ein höheres Netto auf dem Gehaltszettel sehen wird. Die Tarifpartner klären hierzu noch offene letzte Detailfragen.
Fazit: Diese Eckpunkte führen dazu, dass der Beschäftigte monatlich gleich viel bzw. mehr Geld im Portemonnaie hat und die Betriebsrente am Ende des Erwerbslebens trotz des Wechsels gleich bleibt.
Wie geht es weiter?
Die GdS-Tarifkommission empfiehlt dem GdS-Bundesvorstand die Annahme der vereinbarten Eckpunkte. Bei einer positiven Beschlussfassung muss das Eckpunktepapier noch in eine tarifliche Regelung übertragen werden. Über das Ergebnis werden wir unsere Mitglieder informieren.
Für die GdS verhandelten: Siglinde Hasse (GdS-Verhandlungsführerin und GdS-Bundesgeschäftsführerin), Marco Eberle (AOK Baden-Württemberg), Bettina Eidinger (AOK Baden-Württemberg) und Christina Schlegel (GdS-Bundesgeschäftsstelle)