Die GdS ist nicht nur Tarifpartner, sondern auch streikfähig – und als GdS-Mitglied bestimmen Sie mit, wofür wir uns einsetzen. Sie entscheiden mit darüber, ob gestreikt wird, um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen, wenn am Verhandlungstisch keine Lösung gefunden werden kann.
Es ist der Kern unserer Gewerkschaftsidee: Gemeinsam sind wir stark. Gemeinsam können wir erreichen, was eine(r) allein nicht erreichen könnte. Sofern dazu ein Arbeitskampf nötig ist, sind Sie als GdS-Mitglied in sicheren Händen: Wenn Sie sich an einem Streik der GdS beteiligen, haben Sie Anspruch auf Streikgeld bis zur Höhe des Nettolohnausgleichs. Voraussetzung für den Erhalt des Streikgeldes ist:
– die Mitgliedschaft bei der GdS
– die satzungsgemäße Beitragszahlung
– Teilnahme am Streiktag (Nachweis über die Eintragung in der Streikliste)
Das Streikgeld können Sie mit folgendem Formular beantragen: