Bereits im Sommer 2019 hat uns die SVLFG aufgefordert, Verhandlungen zur Modernisierung des Tarifrechts in der SVLFG aufzunehmen. Die Aufforderung wurde dann zunächst wegen der Gesetzesinitiative zur Schließung des DO-Rechts zurückgestellt.
Nachdem die Schließung des DO-Rechts inzwischen verschoben und als zukünftiger Ersatz die Verleihung der uneingeschränkten Dienstherrenfähigkeit für die SVLFG nicht zuletzt auch die politische Arbeit von GdS und dbb erreicht werden konnte, hat uns die SVLFG mit Schreiben vom 2. Oktober 2020 erneut gebeten, in diese Tarifverhandlungen einzutreten.
Zu teuer?
Nicht rechtssicher?
Hintergrund der Verhandlungsaufforderung sind Beanstandungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde und den Bundesrechnungshof. Aus deren Sicht sind die Überleitungsvorschriften aus dem BAT/LSV 1993 in den TVöD/Bund mangels „Tarifcharakter“ nicht rechtssicher. Der eigentliche Kern der Aufforderung ist allerdings die nach wie vor geltende besondere Vergütungsordnung in der SVLFG. Diese wird vom Bundesrechnungshof als veraltet, vor allem aber als zu teuer angesehen. In beiden Punkten tritt die GdS dieser Einschätzung ausdrücklich entgegen. Die zwischen allen Tarifpartnern abgestimmten Überleitungsvorschriften in den TVöD/Bund sind zwar formell kein Tarifvertrag, aber dennoch eine rechtssichere Grundlage, mit der sich die Tarifpartner auf die korrekte Anwendung des TVöD/Bund geeinigt haben. Und zu teuer ist die Vergütungsordnung der SVLFG ganz sicher nicht. Es mag sein, dass die von uns mit der SVLFG im Jahr 1993 vereinbarte Eingruppierung sich unter dem Strich günstiger als die Eingruppierungsordnung zum TVöD darstellt. Allerdings befindet sich die SVLFG auch in einer anderen Wettbewerbssituation als die allgemeine Verwaltung des Bundes. Denn wenn man auf andere Tarifverträge in der gesetzlichen Sozialversicherung schaut, wird man schnell erkennen, dass die Vergütungsstruktur der SVLFG im Vergleich zu den Tarifverträgen in anderen Krankenkassensystemen, aber auch in den Berufsgenossenschaften sicher nicht „zu teuer“ ist.
GdS ist verhandlungsbereit
Die Arbeitgeberseite schlägt nun vor, zunächst eine endgültige Ablösung des BAT/LSV 1993 durch einen TVöD/SVLFG herbeizuführen. Dieser TVöD soll inhaltlich dem TVöD in der Fassung Bund entsprechen. In einem zweiten Schritt soll dann über die Neufassung der Vergütungsordnung zum BAT/LSV verhandelt werden. Die Aufnahme von Tarifverhandlungen können wir uns grundsätzlich vorstellen. Allerdings ist aus unserer Sicht eine vollständige Trennung dieser beiden Verhandlungsgegenstände nicht denkbar, weil der Abschluss eines neuen Tarifvertrages immer auch ein „Gesamtpaket“ ist. Deshalb wäre es verfehlt, den TVöD/SVLFG einfach in unveränderter Fassung vom TVöD/Bund abzuschreiben und erst dann über die sicherlich schwierigere Problematik der Eingruppierung zu verhandeln.
Keine einfache Übernahme des TVöD/Bund
Zudem ist unser Ziel als GdS, nicht einfach den TVöD/Bund abzuschreiben. Denn in anderen Bereichen der Sozialversicherung, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, gibt es trotz grundsätzlicher Übernahme der Inhalte und der Strukturen des TVöD im Detail bessere Regelungen, zum Beispiel bei der Sonderzahlung. Wir können nicht erkennen, warum dies in der SVLFG kein Verhandlungsgegenstand sein kann. Wer wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen möchte, muss auch über Regelungen im Manteltarifvertrag wie die wöchentliche Arbeitszeit, die betriebliche Altersversorgung, den Urlaubsanspruch oder die Sonderzahlung zumindest ergebnisoffen verhandeln wollen.
Kein „Sparpaket“
Das gilt noch mehr für die beanstandete Vergütungsordnung. Die GdS ist bereit, über moderne und zeitgemäße Eingruppierungsregelungen zu verhandeln. Verhandlungen mit der Prämisse, nur die Eingruppierungsordnung des TVöD in der Fassung Allgemeine Verwaltung zu übernehmen, kommen aus Sicht der GdS nicht in Betracht. Denn die Wettbewerbssituation um qualifizierte Mitarbeiter in der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert günstigere Regelungen. Der Markt für Sozialversicherungsfachangestellte oder Kaufleute im Gesundheitswesen erfordert andere Regelungen. Das gilt erst recht für medizinische, juristische oder pharmazeutische Fachleute, Beschäftigte in der IT oder im Technischen Außendienst.
Verhandlungen erfordern Durchsetzungsfähigkeit
Als GdS sind wir in der SVLFG gut organisiert. Ein hoher Organisationsgrad wird in den anstehenden Gesprächen aber auch erforderlich sein, um die politisch motivierte Änderung der bisherigen tarifvertraglichen Regelung nicht in eine Abwärtsspirale münden zu lassen. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen in der SVLFG auch in Zukunft!
Unterstützen Sie uns!
GdS-Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt
GdS-Tarifkommission SVLFG:
Achim Markus Bäzol, Ines Prell, Michael Zimmer, Peter Bresser, Michaela Schäfferer, Peter Witke (alle SVLFG), Stephan Kallenberg (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführer)