Wir haben am 12. Oktober zum Auftakt der neuen Einkommensrunde 2023 unsere Forderung gegenüber den Trägern der Deutschen Rentenversicherung aufgestellt:
Erhöhung um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro
Im Nachgang wurde die Frage an uns herangetragen, warum nicht im Rahmen der Entgeltverhandlungen auch die Inflationsausgleichsprämie gefordert wurde?
Selbstverständlich sollen unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Rentenversicherungsträgern auch eine Inflationsausgleichsprämie bekommen. Bei Steigerungen der Energiekosten um zuletzt 45 Prozent und der allgemeinen Lebenshaltungskosten um 18,7 Prozent ist hier dringender Handlungsbedarf geboten!
ABER, die Inflationsausgleichsprämie soll zum jetzigen Zeitpunkt unsere Forderung nach einer linearen Erhöhung nicht verwässern. Denn nur mit einem deutlichen prozentualen Anstieg der Entgelte erreichen wir für die Kolleginnen und Kollegen eine effektive und dauerhafte Unterstützung in dieser Krise.
Wir gehen auch davon aus, dass im Rahmen der Entgeltverhandlungen über die Inflationsausgleichsprämie gesprochen wird. Dies machen wir natürlich gerne, aber nur zusätzlich zur geforderten linearen Anpassung. Ansonsten werden wir die Inflationsausgleichsprämie noch gesondert von den Entgeltverhandlungen einfordern!
Wir sehen hier gerade die Träger der Deutschen Rentenversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems in der besonderen Pflicht, ihren Beschäftigten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Notlage zu helfen.
Wir werden auf alle Fälle auch hier, wie gewohnt, an Ihrer Seite stehen!