Energiegeld
Die AOK-Arbeitgeber lehnen ein Energiegeld ab.
Die Forderung der GdS nach einem Energiegeld für Tarifbeschäftigte noch im Jahr 2022 in Höhe von 1.500 Euro sei nicht verhandelbar. Dies gelte auch für das Jahr 2023.
Die extrem gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten erfüllen die AOK-Beschäftigten mit Angst und Sorge.
Die GdS sieht die Arbeitgeber in der Verpflichtung, rasch Hilfe zu leisten. Hierfür entwickelte der Gesetzgeber das Instrument der Inflationsausgleichsprämie. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer Einmalzahlungen in Höhe von maximal 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten können.
Wir bleiben mit dieser Forderung weiter am Ball.
Mobile Arbeit/Arbeitszeit
Bilanz zogen die Tarifparteien zu tariflichen Arbeitszeitfragen.
Sie verständigten sich zum mobilen Arbeiten darauf, im Mai 2023 die Rahmenbedingungen für tarifvertragliche Festlegungen erneut hinsichtlich des weiteren Vorgehens gemeinsam zu behandeln.
Unüberbrückbar blieben die Differenzen zur Ausgestaltung von Zeitwertkonten.
Wir haben ausschließlich Ihre berechtigten Interessen im Blick. Deshalb ist JETZT der richtige Zeitpunkt, unsere Verhandlungsposition durch Ihre Mitgliedschaft zu stärken. Es geht ganz einfach unter www.gds.de/beitritt.
Für die GdS verhandelten: GdS-Bundesvorsitzender Maik Wagner (AOK Sachsen-Anhalt), Siglinde Hasse (GdS-Bundesgeschäftsführerin), Uwe Primus (AOK NordWest), Frank Bäumer (AOK Rheinland/ Hamburg), Marco Eberle (AOK Baden-Württemberg), Klaus Thormeier (AOK Niedersachsen), Monika Atzert und Bettina Musick (beide GdS-Bundesgeschäftsstelle).