Themen:
- Landesgewerkschaftstag
- Demonstration am 27.08.2022
- Einkommensrunde Bund und Kommunen
- Seminare
- Stufenaufstieg
- WM Planer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist schon einige Zeit her, seit ich die letzten GdS-Nachrichten versandt habe.
Nicht, dass in der Zwischenzeit nichts Berichtenswertes passiert wäre, aber die
Entwicklung in der BA war so schnell, dass ich mit dem Schreiben nicht
hinterher kam und die Informationen bereits über andere Kanäle veröffentlicht
wurden.
Der Wechsel im Vorstand der BA hat inzwischen auch für viel Bewegung gesorgt.
Es darf die Frage gestellt werden, ob Zahlen jetzt wieder wichtiger geworden
sind, als gute Ergebnisse und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Und wie
geht die BA zukünftig mit der eigenartigen Mentalität unser Kundinnen und
Kunden um, nach Ende der Lockdowns wieder verstärkt persönlich in den
Agenturen zu erscheinen, anstatt ihre Anliegen digital vorzubringen, wie in den
letzten zwei Jahren? Wird das Personalkonzept für die Eingangszonen und
Leistungsbereiche überdacht und der Mehrbelastung durch Kundenverkehr,
Telefonie, E-Mails, etc. Rechnung getragen? Wie sieht es mit der telefonischen
Beratung aus? Ist es wirklich sinnvoll, sie bis auf die Videoberatung total zu
streichen?
Die GdS wird sich über den HPR und auch direkt beim Vorstand der BA dafür
einsetzen, dass Arbeitsprozesse, die für unsere Kundinnen und Kunden, für uns
Beschäftigte und auch für die Ziele der BA vorteilhaft waren, weiterhin Bestand
haben.
Auch wichtige Fragen zur Weiterentwicklung des TV-BA sind noch
unbeantwortet. Die Liste wird immer länger. Inzwischen steht u.a. die
Umorganisation des AGS im Raum, die zumindest in Teilbereichen
augenscheinlich eine Anpassung der Bezahlung erforderlich macht. Und wie
sieht es mit dem RIM aus? Auch unsere Forderungen zu INGA wurden von der
BA noch nicht abschließend beantwortet. Daneben sind noch Fragen zu
Funktionsstufen zu klären. Wir bauen auf den neuen Vorstand und seine
Verhandlungsbereitschaft zu unseren Tarifthemen.
- Landesgewerkschaftstag
Endlich findet unser längst überfälliger Landesgewerkschaftstag statt. Die
Corona-Pandemie und die damit verbundenen Versammlungsverbote
haben zu einer langen Verzögerung geführt.
Am 12. September wird der Landesvorstand neu gewählt. Insgesamt
stehen bis zu 15 Positionen zur Wahl. Die zur Wahl stehenden Positionen
finden Sie in der beigefügten Satzung des Landesverbandes unter § 6. Die
Einladung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Jedes GdS-Mitglied hat das Recht, für eine der zu besetzenden Positionen
zu kandidieren!
Aber auch wenn Sie keine Kandidatur anstreben, wäre es schön, Sie auf
unserem Landesgewerkschaftstag begrüßen zu dürfen. Neben der Wahl
besteht die Möglichkeit, sich auszutauschen, alte Bekanntschaften zu
pflegen und neue zu machen.
Und nach der Wahl können Sie das reichhaltige Buffet genießen, dass die
Veranstaltung abrundet.
Falls Sie sich also noch nicht angemeldet haben, nimmt unser Kollege
Günter Holzenkämpfer Ihre Anmeldung gerne entgegen.
gds-gewerkschaftstag@t-online.de - Demonstration am 27.08.2022
Die Landesseniorenvertretung des dbb und die Seniorenarbeitsgruppe der
GdS rufen zur Teilnahme an der Demonstration für eine gerechte
Energiepauschale auf.
Die Demonstration findet am Sonnabend, den 27.08.2022 statt. Sie beginnt
um 13.00 Uhr am Hamburger Hauptbahnhof (siehe Anlage).
Viele Rentnerinnen und Rentner werden von der Energiepauschale
ausgeschlossen. Wir Beschäftigten befinden uns zwar noch nicht im
Ruhestand, aber wer von uns hat nicht Eltern oder andere Verwandte, die
von dieser Entscheidung der Politik betroffen sind. Darum lasst uns
gemeinsam für eine Energiepauschale für Alle demonstrieren. Ab 12:30
Uhr werden auch wir am Ausgang Wandelhalle Richtung Spitaler Straße
stehen. Einfach auf die GdS-Fahne achten. - Einkommensrunde Bund und Kommunen
Wegen der stark gestiegenen Inflation wurde mir mehrfach die Frage
gestellt, wann es wieder mehr Geld gibt.
Die Einkommensrunde Bund und Kommunen beginnt Anfang 2023. Aber
im Oktober 2022 beginnen bereits die Diskussionen über die Forderung,
die die Bundestarifkommission dem Bund und den Kommunen stellen soll.
Das Ergebnis dieser Einkommensrunde wird nach der Tarifrunde auf die
Beschäftigten der BA übertragen.
Bis zum Abschluss der Verhandlungen dauert es also noch einige Monate.
Hoffen wir, dass die Bundesregierung ausreichend große
Entlastungspakete auf den Weg bringt, um die finanzielle Belastung durch
die Inflation bis dahin abzufedern.
Ich werde Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten. - Seminare
Sie erhalten die aktuellen Informationen zu den von der GdS angebotenen
Seminaren. Siehe Anlage. - Stufenaufstieg
Am 17.08.2022 fand die Personalversammlung des Jobcenters
team.arbeit.hamburg statt. Unter Anderem stellten die Beschäftigten die
Forderung auf, für die überaus großen Anstrengungen bei der Bewältigung
der mit der Pandemie einhergehenden Sonderaufgaben bei den
Erfahrungsstufen jeweils eine Stufe höher zu kommen.
Herr Heyden hat darauf korrekt geantwortet, dass eine Verkürzung der
Wartezeit bis zum nächsten Stufenaufstieg eine individuell zu erbringende
erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erforderlich macht. Ein
pauschaler Stufenaufstieg für alle also nicht möglich ist.
Seine weitere Ausführung zu dieser Frage kann ich nicht teilen.
Herr Heyden führte aus, dass ein vorgezogener Stufenaufstieg auch unfair
sei gegenüber denjenigen, die davon nicht profitieren könnten. Dazu
gehörten u.a. Kräfte, die bereits die letzte Stufe erreicht hätten und unsere
Beamtinnen und Beamten, für die eine andere Regelung gilt.
Für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-BA fallen, ist ein
vorgezogener Stufenaufstieg ausdrücklich möglich. Pro Jahr können bis
zu 30 v.H. der Beschäftigten einer Dienststelle in diesen Genuss kommen
(§ 19 TV-BA). Wieweit eine über dem Durchschnitt liegende Leistung
definiert werden kann, wenn nahezu alle Kräfte über einen langen Zeitraum
eine Leistung erbracht haben, die tatsächlich über den üblichen
Anforderungen liegt, die in „normalen“ Zeiten zu erbringen ist, wäre zu
klären. Die Möglichkeit der Verkürzung der Wartezeit bis zum nächsten
Stufenaufstieg als unfair gegenüber anderen zu erklären, hieße jedoch,
den TV-BA zu negieren.
Der TV-BA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen den
Tarifvertragsparteien und der BA. Den Beschäftigten darf eine darin
vereinbarte Leistung nicht vorenthalten werden, wenn die
Voraussetzungen dafür erbracht wurden.
Es steht dem Gesetzgeber frei, eine ähnliche Leistung auch für seine
Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen. Auch im TVöD ist ein
vorgezogener Stufenaufstieg verankert. Und wenn jemand die letzte Stufe
bereits erreicht hat, ist dies vielleicht auch bereits über den vorgezogenen
Stufenaufstieg geschehen. Aber auch wenn nicht, hat dies nichts mit
mangelnder Fairness zu tun sondern mit einer noch auszuhandelnden
Verbesserung des Tarifvertrages.
- WM-Planer
Die GdS lässt wieder WM Planer im Taschenformat und als Wandplaner
drucken. Ich habe eine ausreichende Stückzahl bestellt.
Viele Grüße und sonnige Tage
Reinhold Marx