Richtlinien zur Förderung der Untergliederungen des GdS-Landesverbandes NRW und der GdS-Jugend NRW
1. Grundsätze
Die Richtlinien dienen der Motivation und der Aktivierung des Ehrenamtes in den Untergliederungen des GdS-Landesverbandes NRW und der GdS-Jugend NRW. Folgende Aktivitäten werden unterstützt:
1.1 Mitgliederwerbung
1.2 Mitgliederbetreuung
1.3 Betreuung und Werbung bei Wahlen zur Mitarbeitervertretung
1.4 Überregionale Betriebssportveranstaltungen
1.5 Beruflichen Weiterbildung
Aktivitäten, die turnusmäßig erfolgen und in die Zuständigkeit der Untergliederung fallen (z.B. Mitgliederversammlungen), müssen aus den Beitragsanteilen der Untergliederung finanziert werden.
2. Leistungsarten
Die Förderung nach diesen Richtlinien umfasst:
2.1 Organisatorische Unterstützung
2.2 Personelle Unterstützung
2.3 Finanzielle Unterstützung
3. Leistungen auf Antrag
3.1 Leistungen, die nach diesen Richtlinien zu 1.1; 1.2 und 1.3 gewährt werden, müssen rechtzeitig vorher beim geschäftsführenden Vorstand des Landesverbandes NRW beantragt werden.
3.2 Leistungen, die nach diesen Richtlinien zu 1.4 und 1.5 gewährt werden, sind bis zum 31.3 des Folgejahres nach Entstehung der förderungswürdigen Leistung zu beantragen.
Grundsätzlich sind allen Anträgen rechnungsbegründende Unterlagen beizufügen.
4. Förderungskatalog
4.1 Eine organisatorische und personelle Unterstützung erfolgt kostenfrei im Rahmen des Ehrenamtes durch die Mitglieder des Gesamtvorstandes.
4.2 Finanzielle Unterstützung:
4.2.1 Für Werbeaktionen wird die Höhe des Zuschusses in Absprache festgelegt.
4.2.2 Für Veranstaltungen im Rahmen der Mitgliederbetreuung und zur Förderung der Gemeinschaft und des Zusammengehörigkeitsgefühles wird ein Zuschuss in Höhe von 10 Euro für jedes teilnehmende GdS-Mitglied gewährt.
4.2.3 Für Wahlen zur Mitarbeitervertretung erfolgt eine Bezuschussung, wenn eine GdS-Liste bei der überörtlichen Wahl antritt. Findet keine überörtliche Wahl statt oder tritt bei einer überörtlichen Wahl keine GdS-Liste an, dann wird auch die GdS-Liste bei der örtlichen Wahl durch einen Zuschuss unterstützt. Pro Wahlberechtigtem aus NRW wird ein Zuschuss von maximal 1 Euro gewährt. Hierbei beträgt der Maximalbetrag 5000 Euro.
4.2.4 Die Sportförderung beträgt 20 Euro pro Mitglied pro Jahr bei einer Teilnahme an überregionalen Betriebssportveranstaltungen.
4.2.5 Für Bücher, Lernmittel, Kurse und Studien, die ausschließlich der beruflichen Weiterbildung dienen oder mit dem Beruf in engem Zusammenhang stehen, wird pro Jahr ein Zuschuss von maximal 60 Euro gewährt. Mitglieder, die den verminderten Beitrag für Auszubildende, Studierende, oder Anwärter entrichten, sind von dieser Förderungsmöglichkeit ausgenommen.
Inkrafttreten: ab 1.1.2015