Aus Anlass der exorbitant gestiegenen Preise für Kraftstoff hat die GdS am 30. März 2022 die Tarifgemeinschaft Medizinische Dienste (TG MD) angeschrieben und aufgefordert, gemeinsam mit der GdS eine kurzfristige Lösung zu suchen, die zur Entlastung der Beschäftigten bei dienstlich veranlassten Fahrten beiträgt.
Das Thema Reisekosten steht bereits seit mehreren Jahren auf der gemeinsamen Agenda im Rahmen der Manteltarifgespräche. Da aber die Erarbeitung einer modernisierten Eingruppierungsordnung sowie einer neuen Vergütungstabelle zunächst im Vordergrund stand, ist dieser Themenkomplex noch nicht im Einzelnen diskutiert worden.
Eine tarifliche Regelung wäre grundsätzlich notwendig und sachgerecht. Sie käme in der aktuellen Situation jedoch zu spät, zumal sich die Verhandlungskommission der Arbeitgeber derzeit neu aufstellen muss.
Der stellvertretende Verhandlungsführer und Vorstand der MD-Tarifgemeinschaft, Herr Dr. Pick, ist Ende Januar 2022 in den Ruhestand gegangen. Auch der langjährige Verhandlungsführer der TG MD, Herr Dr. Sengebusch (Vorstand des MD Sachsen), hat sein Amt niedergelegt, und mit dem bisherigen Vorstand des MD Hessen, Herrn Dr. Dr. Gnatzy, ist ein weiteres Mitglied der Arbeitgeber-Verhandlungskommission ausgeschieden.
In den letzten Tagen wurde nun bekannt, wer für die ausgeschiedenen Arbeitgebervertreter nachrücken wird: Neu in der Verhandlungskommission werden Herr Dr. Gronemeyer (Vorstandsvorsitzender des MD Bund), Herr Hennicke (Vorstandsvorsitzender des MD Sachsen-Anhalt) sowie Frau Geitner (Vorstandsvorsitzende des MD Hessen) vertreten sein.
Bis zu den ersten Verhandlungsterminen mit der neuen Arbeitgeberkommission wird es aber wohl noch einige Wochen dauern. Daher ist es umso erfreulicher, dass die MD-Vorstände bereits in ihrer Sitzung am 6. April 2022 beschlossen haben, unserer Forderung nachzukommen und vorab in den einzelnen Dienststellen mit ihren Personalräten vorläufige Regelungen zu finden. Dies soll rückwirkend zum 1. Februar 2022 geschehen und zum Beispiel durch eine Erhöhung der Fahrtkostenpauschale um fünf Cent pro Kilometer erfolgen, die monatlich in Form eines entsprechenden Tankgutscheins steuerfrei ausgekehrt werden könnte.
Die GdS begrüßt die schnelle Reaktion der Arbeitgeber ausdrücklich und hofft, dass die Umsetzung der Regelungen in den einzelnen Dienststellen ebenso kurzfristig erfolgen kann und zu einer spürbaren Entlastung der Beschäftigten führt.
Dauerhafte (und einheitliche) Lösungen müssen dann am Tariftisch gefunden werden. Dafür braucht die GdS auch Sie! Machen Sie mit und stärken Sie unsere Verhandlungsposition unter www.gds.de/beitritt.