Seit mittlerweile ziemlich langer Zeit verhandeln GdS und DGUV über eine Neufassung des Rationalisierungsschutztarifvertrages (RatSchTV). Die Ausgangslage ist dabei klar: Die Arbeitgeberseite möchte eine modernere, flexiblere Regelung, um die anstehenden organisatorischen Veränderungen begleiten zu können. Die GdS möchte das hohe Schutzniveau des bestehenden Tarifvertrages erhalten bzw. noch ausbauen. Denn wann, wenn nicht in Zeiten der Veränderung, ist ein guter Tarifvertrag zum Rationalisierungsschutz für die Kolleginnen und Kollegen unabdingbar? Die letzte Verhandlungsrunde hat am 21. Dezember stattgefunden. Eine Bestandsaufnahme:
Kündigungen und Herabgruppierungen
Der bestehende RatSch-TV schließt betriebsbedingte Kündigungen praktisch aus. Das soll nach jetzigem Stand auch in einer Neuregelung so bleiben. Alles andere wäre natürlich auch nicht verhandelbar!
Herabgruppierungen sind aber aktuell zulässig, wenn aus organisatorischen Gründen keine gleichwertige Funktion mehr übertragen werden kann. Der RatSch-TV regelt in solchen Fällen einen Besitzstand, der allerdings nach und nach abgeschmolzen wird. Die Neuregelung soll besser sein. Die DGUV ist bereit, auf die Abschmelzung solcher Besitzstände zu verzichten.
Versetzungen
Auch Versetzungen an andere Standorte sind aktuell schon möglich. Der RatSch-TV lässt diese aber nur zu, wenn sie „zumutbar“ sind. Was zumutbar ist, wird im Tarifvertrag nicht konkret definiert. Stattdessen hat man sich an § 140 SGB III orientiert, wonach Beschäftigten eine tägliche Pendelzeit (Zeit für Hin- und Rückweg) zwischen Wohnung und Dienststelle von zweieinhalb Stunden (bei weniger als sechs Stunden täglicher Arbeitszeit: zwei Stunden) zuzumuten ist. Die Arbeitgeberseite möchte nun eine Kilometergrenze definieren: 20 Kilometer zusätzliche Entfernung (einfache Wegstrecke) sollen täglich bzw. (mit Blick auf die vermehrte Tätigkeit im Homeoffice) 100 Kilometer pro Woche zumutbar sein. Zunächst hat die DGUV sogar 30 Kilometer bzw. 150 Kilometer zusätzlich gefordert. Wenn einem zu versetzenden Beschäftigten also vier Tage Homeoffice und nur ein Bürotag pro Woche angeboten werden, bedeutet dies, dass die/der Betroffene an diesem Tag schlimmstenfalls 100 Kilometer zusätzlich zum Büro und 100 Kilometer zusätzlich für den Rückweg nach Hause fahren müsste. Das ist für die GdS eine „dicke Kröte“, die wir aber akzeptieren würden, weil niemand zu Homeoffice gezwungen werden kann und die jetzige Regelung auch nicht zwingend günstiger ist. Denn wenn man täglich bis zweieinhalb Stunden Fahrzeit hinnehmen muss, kommen dabei auch viele Kilometer zusammen.
Altersteilzeit und Abfindungen
Der RatSch-TV sieht die Möglichkeit der Altersteilzeit nur bei fusionsbedingtem Wegfall des Arbeitsplatzes vor – was derzeit folglich keinerlei praktische Anwendung findet. Die GdS hat intensiv verhandelt, dass Altersteilzeit auch in anderen Fällen angeboten wird, und zwar mit einer Aufstockung auf 87 Prozent des Bruttoentgelts in den Entgeltgruppen 1 bis 9a und 83 Prozent in den Entgeltgruppen 9b und höher. Die Beträge zur Rentenversicherung sollen sogar in Höhe von 97 Prozent für die Entgeltgruppen 1 bis 9a bzw. 93 Prozent in den höheren Entgeltgruppen gezahlt werden. Und auch die Höhe der Abfindungen soll im neuen Tarifvertrag verbessert werden. Zusätzlich haben wir erreicht, dass bei der Berechnung der Abfindung auch vorangegangene Beschäftigungszeiten bei anderen UV-Trägern zur Hälfte anerkannt werden sollen.
Woran hakt es noch?
Die wichtigsten Schutzregelungen würden also nach jetzigem Verhandlungsstand gegenüber dem RatSch-TV verbessert oder erhalten. Was hält die GdS also noch ab, dem Paket zuzustimmen? Das ist – wie so oft – ein Punkt im „Kleingedruckten“. Die DGUV möchte nämlich die Nachwirkung des neuen Tarifvertrages ausschließen! Das würde bedeuten, dass im Falle einer Kündigung des Tarifvertrages nach Ablauf der Kündigungsfrist alle Regelungen ersatzlos entfallen, die Mitarbeiter also weitgehend „schutzlos“ wären. Das ist für die GdS nicht denkbar! Und das ist auch im bestehenden RatSch-TV anders. Dieser würde im Fall der Kündigung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist für die vorhandenen Beschäftigten weitergelten bis es einen neuen Tarifvertrag gibt.
In der letzten Verhandlungsrunde hat es dazu erstmals Bewegung von der DGUV gegeben. Einig sind wir in diesem Punkt aber noch nicht geworden. Wir bleiben aber am Ball!
Unterstützen Sie uns! Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt
Für die GdS verhandelten:
Stephan Kallenberg (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführer), Heike Hornig (BGRCI), Torsten Adam (BGHM), Ernst Feser (VBG), Horst Jache und Thomas Wehner (DGUV)