Die Tarifpartner TGAOK und die Gewerkschaften ver.di und GdS haben nach fast zweijährigen, intensiven Verhandlungen am 23. November 2021 vier Tarifverträge zur konsequenten Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“ abgeschlossen.
Gemeinsames Ziel der Tarifpartner ist es vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitswelt, Arbeitsplätze zukunftssicher zu gestalten. Regelungen zur Qualifizierung und zur Begleitung von Veränderungen im Unternehmen geben den Beschäftigten die notwendige Sicherheit bei Veränderungsprozessen.
Im Rahmentarifvertrag Neue Arbeitswelt fassen die Tarifpartner ihr gemeinsames Grundverständnis analog der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ zusammen.
Kern der Vereinbarung ist der Tarifvertrag Veränderungsprozesse.
Der gemeinsame Fokus liegt hier auf der
- Arbeitsplatzsicherung im Rahmen von Veränderungsprozessen
- und einer flankierenden Vergütungssicherung.
Damit besteht eine einheitliche Grundlage für alle AOKs, den Beschäftigten auch im Wandel Sicherheiten zu bieten.
Neue Rahmenbedingungen für Qualifizierung im Sinne lebenslangen Lernens sind in einem neuen § 6a BAT/AOK-Neu geregelt. So profitieren in Zeiten stetigen Wandels alle Seiten von kontinuierlicher Qualifizierung.
Der Rahmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (BeST/AOK-Neu) wurde dahingehend überarbeitet, dass dieser zukünftig nur noch bei Maßnahmen Anwendung findet, die zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der AOK notwendig sind. Für sonstige Veränderungsprozesse findet der Tarifvertrag Veränderungsprozesse Anwendung. Außerdem wurden im BeST die Abfindungsregelungen im Hinblick auf den mittlerweile späteren Eintritt in die Regelaltersrente im Sinne der Beschäftigten angepasst.
Mit der Verständigung über die Tarifverträge haben die Tarifpartner gemeinsam wichtige Weichen für die neue Arbeitswelt in den AOKs gestellt.
Die Tarifpartner sind der Überzeugung, dass mit den geschlossenen Tarifverträgen tragfähige Rahmenbedingungen für die notwendige Weiterentwicklung der Arbeitswelt gefunden wurden, von der die gesamte Gemeinschaft der AOK und die Beschäftigten in Zukunft profitieren werden.
Der Unterzeichnung der Vereinbarung sind intensive Beratungen und Verhandlungen zur Umsetzung der Eckpunkte „Neue Arbeitswelt“ vorausgegangen.
Die abgeschlossenen Regelungen sollen zum 15. Dezember 2021 in Kraft treten.
Die Tarifpartner werden bis zum 10. Dezember 2021 abschließend über dieses Ergebnis entscheiden.
In 2022 werden die Tarifpartner die Verhandlungen fortsetzen.
Ziel ist auch weiterhin die konsequente Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Arbeitswelt“. In diesem Zusammenhang sollen Regelungen zum Thema Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen folgen. Hierfür erörtern die Tarifpartner im neuen Jahr:
- tarifvertragliche Regelungen zur Nutzung ortsflexiblen Arbeitens
- Zeitwertkonten und
- eine Überarbeitung der Reisezeitregelungen.
Die Tarifpartner GdS, verdi und TGAOK wünschen Ihnen und Ihren Familien eine ruhige und besinnliche Adventszeit! Bleiben Sie gesund!