Mitte Juni fand im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Diensts eine Sachverständigenanhörung zum BayPVG statt. Angesichts der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) wurde die Frage diskutiert, ob und in welchem Maße auch eine Überarbeitung des BayPVG für wünschenswert gehalten wird. Der stellvertretende BBB-Vorsitzende Gerhard Wipijewski war als einer von acht Sachverständigen aus den Bereichen Gewerkschaft, Personalvertretung, Wissenschaft und Literatur zur Anhörung eingeladen. Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschusses MdL Wolfgang Fackler. Im Vorfeld gab die GdS Bayern eine umfangreiche Stellungnahme ab.
In der mehr als dreistündigen Veranstaltung waren sich die Experten weitgehend darin einig, dass das BayPVG im Gegensatz zum Bundesgesetz immer wieder an die Entwicklungen angepasst worden war und es deshalb nur um eine punktuelle Anpassung gehe.
Gerhard Wipijewski forderte unter anderem folgende Verbesserungen, die uneingeschränkt von der GdS unterstützt werden:
- Ausweitung des Wahlrechts auch bei Beurlaubungen von mehr als 6 Monaten
- Vorrang digitaler Informationswege bei der Durchführung der Wahl
- Ausweitung der Freistellungsregelung und des Schulungsanspruchs analog dem BPersVG
- Übernahme einiger Tatbestände aus dem heutigen Katalog der Mitwirkung in die Mitbestimmung (stärkeres Recht für die Personalvertretung)
- Schaffung einer Mitbestimmungsvorschrift für Telearbeit/Homeoffice im Allgemeinen und Aufnahme des Einzelfalls einer beabsichtigten Versagung in die Nr. 12 des Art. 75 Abs. 1 BayPVG
- Explizite Verankerung der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
- Möglichkeit zur Durchführung von Personalratssitzungen und Personalversammlungen per Videokonferenz bei Vorliegen besonderer Gründe
Mit dieser Anhörung ist der Auftakt gemacht für einen längeren Prozess, an dessen Ende eine Verbesserung des BayPVG stehen sollte.