Die Abschlussprüfung ist erfolgreich bestanden. Aber das ist nicht der einzige Grund zur Freude – denn die GdS hat sich dafür stark gemacht, dass Auszubildende nach erfolgreicher Abschlussprüfung belohnt werden:
400 Euro Abschlussprämie
Die Grundlage für diese Prämie findet sich in den jeweiligen Tarifverträgen (zum Beispiel §17 TVA-TgDRV) wieder.
Danach erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung als Einmalzahlung eine Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro. Sie ist nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. der staatlichen Prüfung fällig.
Das Bestehen der Wiederholungsprüfung ist hiervon grundsätzlich ausgenommen! Dies bedeutet: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, sondern schließen die Ausbildung erst mit einer erfolgreichen Wiederholungsprüfung ab, steht ihnen die Abschlussprämie nicht zu. Allerdings kann hiervon im Einzelfall abgewichen werden.
400 Euro? Liebend gern!
Gewerkschaft? Brauch ich nicht!
Wirklich?
Die Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro ist nur einer von vielen Erfolgen, die die GdS am Tariftisch für ihre Mitglieder erreicht hat.
Dank der GdS erhöhen sich die Entgelte ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent und ab 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 28 Monaten.
Auch die Ausbildungsentgelte erhöhen sich ab April 2021 und April 2022 um jeweils 25 Euro.
Vereinbart wurde zudem eine Übernahme der Auszubildenden für zwölf Monate nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei entsprechendem Bedarf, bei Bewährung eine anschließende unbefristete Übernahme.
Ohne die GdS wären diese und zahlreiche weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nicht per Tarifvertrag festgeschrieben worden.
Deshalb: Unterstütze auch Du unsere Arbeit für Deine Arbeitsbedingungen! Einfach unter www.gds.de/beitritt GdS-Mitglied werden.
Wir wünschen allen Auszubildenden viel Spaß mit der Abschlussprämie, egal welchen Wunsch die Einmalzahlung erfüllt.