Es war ein langer Weg, aber endlich haben wir es geschafft: Die in diesem Jahr erfolgenden Jahressonderzahlungen für die Tarifgebiete Ost und West wurden angeglichen. Alle Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit erhalten in diesem Monat einheitlich als Jahressonderzahlung
· in den Tätigkeitsebenen VIII bis V einen Betrag von 90 Prozent,
· in den Tätigkeitsebenen IV bis II einen Betrag von 80 Prozent
· sowie in der Tätigkeitsebene I einen Betrag von 60 Prozent
der tariflichen Bemessungsgrundlage (§ 22), also des durchschnittlichen monatlichen Entgelts in den Kalendermonaten Juli, August und September.
Den Grundstein dafür konnten wir bereits mit dem Änderungstarifvertrag im Jahr 2016 legen. Danach erfolgte schrittweise eine jährliche Angleichung der Jahressonderzahlungen der Tarifgebiete Ost und West. Für die Tätigkeitsebenen VIII bis V wurde so im Tarifgebiet Ost beispielsweise der Betrag der Jahressonderzahlung von 72 Prozent im Jahr 2016 auf 90 Prozent im Jahr 2020 angehoben – ein schönes Plus, wie wir finden!
In diesem Sinne wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen – trotz der coronabedingten Sondersituation – nunmehr eine schöne Adventszeit.