Die GdS-Tarifkommission AOK hat sich in ihrer letzten Tarifkommissionssitzung am 2. März 2021 nochmals für die Notwendigkeit eines Tarifabschlusses zum Thema digitale Arbeitswelt ausgesprochen.
Unser Augenmerk liegt dabei auf einer dauerhaften Vergütungssicherung!
Schließlich ist es eine Arbeitgeberentscheidung, digitale Möglichkeiten zu nutzen, um die AOK schneller und effizienter, also wirtschaftlicher und serviceorientierter zu machen. Daraus leitet sich auch eine Verpflichtung der AOK gegenüber ihren Beschäftigten ab.
Um die Auswirkungen der Nutzung neuer Möglichkeiten für alle Beschäftigten so gering wie möglich zu halten, spricht sich die GdS deshalb gegen Eingriffe in erworbene Rechte aus.
Der Teufel steckt im Detail!
Bereits Ende 2019 hat sich die GdS mit der TGAOK darauf geeinigt, eine solche finanzielle Absicherung in einem Tarifvertrag festzuhalten.
Aber gerade die Fragen, wann genau ein solcher Tarifvertrag gelten soll und wie lange diese tarifliche Regelung gilt, sind elementar, um die Beschäftigten der AOK auch für die Zukunft abzusichern.
„Gut Ding braucht Weile!“
Gemeinsam mit der TGAOK sind wir dabei, diese Sicherheit nun auch tariflich festzuschreiben. Entscheidend sind gute Inhalte, die Zeit, Geduld und die ein oder andere graue Zelle benötigen.
Für die GdS ist diese Investition Gold wert, denn schließlich geht es um die Sicherheit der Beschäftigten und ihrer Arbeitsplätze in Zeiten digitaler Veränderungen der Arbeitswelt.
… und vieles mehr!
Gleichzeitig zum Thema Sicherheit besprechen wir mit der TGAOK auch einen Qualifizierungsanspruch, eine Regelung zum mobilen Arbeiten sowie die Möglichkeit eines Zeitwertkontos.
Ist all das auch Ihre Erwartung?
Wir von den GdS stehen für unsere Mitglieder ein, sind aber am Verhandlungstisch auch nur so stark, wie der Rückhalt in der AOK-Belegschaft ist. Werden Sie also Mitglied und stärken Sie durch Ihren Beitritt unter www.gds.de/beitritt unsere Position am Verhandlungstisch.