Es war ein langer Weg, aber endlich haben wir es geschafft: Die in diesem Jahr erfolgenden Jahressonderzahlungen für die Tarifgebiete Ost und West wurden angeglichen.
Alle Beschäftigte der Deutschen Rentenversicherung erhalten in diesem Monat einheitlich als Jahressonderzahlung in den
· EG 1 bis 8 einen Betrag von 90 Prozent,
· EG 9a bis 12 einen Betrag von 80 Prozent,
· EG 13 bis 15 einen Betrag von 60 Prozent
der tariflichen Bemessungsgrundlage (§ 20), also des durchschnittlichen monatlichen Entgelts in den Kalendermonaten Juli, August und September.
Nach der von uns schon lange zuvor durchgesetzten Angleichung der Wochenarbeitszeit und des Entgelts konnte dies nunmehr auch bei der Jahressonderzahlung abgeschlossen werden.
Den Grundstein dafür konnten wir bereits mit dem Änderungstarifvertrag im Jahr 2016 legen. Danach erfolgte schrittweise eine jährliche Angleichung der Jahressonderzahlungen der Tarifgebiete Ost und West. Für die Entgeltgruppen 1 bis 8 wurde so im Tarifgebiet Ost beispielsweise der Beitrag der Jahressonderzahlung von 72 Prozent im Jahr 2016 auf 90 Prozent im Jahr 2020 angehoben – ein schönes Plus, wie wir finden!
In diesem Sinne wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen – trotz der coronabedingten Sondersituation – schon einmal vorab eine schöne Adventszeit.