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AOK Bremen/Bremerhaven: Altersteilzeittarifvertrag vereinbart!

Altersteilzeit ist ein offen kommunizierter Wunsch der meisten Beschäftigten, um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Für die Beschäftigten der AOK Bremen/Bremerhaven wird dieser Wunsch nun Wirklichkeit. Die GdS hat gemeinsam mit der AOK Bremen/Bremerhaven einen Altersteilzeittarifvertrag vereinbart, der zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Ein Anspruch auf Altersteilzeit besteht bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

•    Vorliegen einer Beschäftigungszeit von mindestens zehn Jahren

•    In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeitvereinbarung muss der Beschäftigte/die Beschäftigte mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem SGB III sein.

•    Vollendung des 58. Lebensjahres

Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann sodann auf Wunsch eine Altersteilzeit vereinbart werden. Grundsätzlich haben sich die Tarifvertragsparteien auf ein Blockmodell geeinigt. Blockmodell bedeutet, dass in der ersten Hälfte der Altersteilzeit wie vor der Altersteilzeit weitergearbeitet wird und in der zweiten Hälfte eine Freistellung von der Arbeit erfolgt.

Was bedeutet das für Ihr Gehalt?

Grundsätzlich wird 50 Prozent in der Arbeitsphase und 50 Prozent in der Freistellungsphase ausgezahlt.

ABER: Die Tarifvertragsparteien haben hier eine Aufstockung vereinbart:

•    Grundsätzlich erhalten die Beschäftigten eine Aufstockungszahlung in Höhe von 30 Prozent der Bruttobezüge aus der Teilzeitbeschäftigung.

•    „Sprinterprämie“: Wer zum 1. Januar 2021 das 58. Lebensjahr bereits vollendet hat und bis zum 1. Juli 2021 einen Antrag auf Altersteilzeit stellt, erhält eine Aufstockungszahlung von 34 Prozent.

•    Wer spätestens sechs Monate nach Vollendung des 58. Lebensjahres einen verbindlichen Antrag stellt, erhält auch eine Aufstockungszahlung in Höhe von 34 Prozent.

Bei der Rente gibt es auch keinen Verlust!

Die GdS konnte durchsetzen, dass die AOK Bremen/Bremerhaven die Differenz zwischen 100 Prozent Arbeitslohn vor der Altersteilzeit und Ihrem Arbeitsentgelt während der Teilzeit entrichtet.

Mit diesem Tarifvertrag haben wir für Sie eine attraktive Möglichkeit geschaffen, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand in Anspruch zu nehmen. Mitglieder, die hierzu Fragen haben, können uns gerne über gds@gds.de kontaktieren.

Sie sind noch kein Mitglied? Dann treten sie unter www.gds.de/beitritt bei.