Schwierige Verhandlungen in schwierigen Zeiten! So kann man die Gespräche zwischen GdS und BKK VBU zum Thema Gehaltssteigerungen wohl knapp zusammenfassen. Nicht nur, dass wir auf das Mittel der Videokonferenz zurückgreifen mussten, auch die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zur Finanzierung der Pandemiekosten haben eine Einigung schwer gemacht.
Eckpunkte der Einigung beim Gehalt
Trotzdem haben wir ein Verhandlungsergebnis erreicht. Mit folgenden Eckpunkten:
● Zahlung einer Corona-Prämie in Höhe von höchstens 850 Euro (die Höhe ist abhängig von der vereinbarten Arbeitszeit in den vollen Beschäftigungsmonaten im Jahr 2020; für jeden Monat, in dem kein Gehaltsanspruch bestand, erfolgt – wie beim 13. Gehalt – eine Kürzung um ein Zwölftel).
● Erhöhung der Gehälter um 1,4 Prozent ab 1. Januar 2021
● weitere Erhöhung um 1,6 Prozent ab 1. Januar 2022
● Abschluss eines Zukunftstarifvertrages im Jahr 2021, der ein Volumen von mindestens 520.000 Euro für die Sicherung und Qualifizierung der Beschäftigten beinhaltet; kommt es zu keiner Einigung, wird dieser Betrag für eine zusätzliche lineare Gehaltssteigerung im Jahr 2022 verwendet.
● Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022
Keine Zielprämie in 2021
Die Einigung war nur möglich, weil sich der Personalrat der BKK VBU bereit erklärt hat, die Zielprämie vorzuziehen. Nur deshalb ist eine steuerfreie Auszahlung dieser Zahlung möglich. Uns als GdS-Tarifkommission war wichtig, dass es hierzu einen Konsens gibt. Der ist in der letzten Woche im Sinne der Kolleginnen und Kollegen erklärt worden. Dafür sagen wir Danke!
Zukunftstarifvertrag
Wir haben uns auf diese Forderung der BKK VBU eingelassen, weil uns zugesichert wurde, dass das Finanzvolumen auch wirklich im Sinne der Kolleginnen und Kollegen fließen wird. Als GdS werden wir im Rahmen dieser Verhandlungen die Themen Mobile Arbeit und Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in den Fokus stellen. Aber auch die Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit der Zukunft ist uns ein Anliegen.
Verbesserung bei der Eingruppierung
Erreicht haben wir neben den Gehaltssteigerungen, dass Kolleginnen und Kollegen, die in der Kundenberatung in den Bereichen Familienversicherung und VSC tätig sind, zukünftig die GG 3 erhalten.
Verbesserung bei der Anerkennung von Reisezeit
Zukünftig wird die Reisezeit als Arbeitszeit anerkannt, wenn die Reisezeit an einem Tag mehr als 2,5 Stunden beträgt. Diese Grenze orientiert sich an der Zumutbarkeitsregelung für den täglichen Weg von und zur Arbeit. Ist die Reisezeit für einen dienstlichen Termin länger, ist die Zeit als Arbeitszeit anzuerkennen.
Weitere Verbesserungen
Erreicht haben wir weiterhin, dass der Zuschuss zu den Betreuungskosten zukünftig erst mit der Einschulung des Kindes und nicht mehr zwingend mit Erreichen des sechsten Lebensjahres des Kindes endet.
Zulagen für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeiten sind in Zukunft auch bei der Berechnung der tariflichen Sonderzahlungen zu berücksichtigen.
Bewertung der Einigung
Diese Einigung ist uns schwergefallen! Denn die tariflichen Erhöhungen liegen deutlich unter den
Erwartungen unserer Mitglieder aus der Befragung im Sommer und unter unserer Forderung. Zu mehr war die BKK VBU aber nicht bereit. Und auch wir können nicht ignorieren, dass sich die Verhandlungssituation für Gehaltssteigerungen durch Corona in den letzten Wochen und Monaten verschlechtert hat, wie sich zuletzt auch im Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gezeigt hat.
Das Verhandlungsergebnis werden wir unseren Mitgliedern nun zur Abstimmung vorlegen.
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