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Tarifabschluss zur Einkommensrunde 2020 – Kompromiss in letzter Minute

Am 25. Oktober 2020 haben die Gewerkschaften eine Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen erzielt. Nachdem sich die Arbeitgeber über zwei Verhandlungsrunden den berechtigten Forderungen von dbb und GdS verweigert hatten, konnte in der dritten Runde unter schwierigen Vorzeichen schließlich ein Kompromiss erzielt werden, der in die Zeit passt und auch die Corona-bedingten Umstände berücksichtigt.

Die Kernelemente des Tarifergebnisses im Detail:

Entgelterhöhungen und Laufzeit

●    lineare Entgelterhöhung um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro ab 1. April 2021

●    lineare Entgelterhöhung um weitere 1,8 Prozent ab 1. April 2022

●    Auszubildende erhalten zu diesen beiden Terminen eine Erhöhung um jeweils 25 Euro.

●    Laufzeit bis Ende Dezember 2022

In ihrem ursprünglichen Angebot hatten die Arbeitgeber noch eine Laufzeit von 36 Monaten gefordert – die deutliche Verkürzung um acht Monate auf 28 Monate stellt eine wichtige Verbesserung dar.

Einmalige Corona-Sonderzahlung

Alle Tarifbeschäftigten erhalten steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8), 400 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 12) und 300 Euro (Entgeltgruppen 13 bis 15) sowie 200 Euro für Aus¬zubildende im Bereich des Bundes, zahlbar spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Übernahme der Auszubildenden


Die Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden werden in der bisherigen Form fortgeführt.

Keine Änderung beim Arbeitsvorgang

Auch wenn die Arbeitgeber die Notwendigkeit nach Änderungen beim Arbeitsvorgang nicht mit Fakten untermauern konnten, haben sie ihre Forderung lange als Grundsatzforderung überhöht. Bis zum Schluss hat dies eine Einigung in Frage gestellt – wäre eine Welle von Herabgruppierungen über die Beschäftigten hinweggerollt. Massive Einbußen bei der Bezahlung wären die Folge. Solche Einschnitte konnten die Gewerkschaften nicht zulassen und haben sie mit aller Macht verhindert – dieser Erfolg ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Altersteilzeit-Regelungen verlängert

Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte des Bundes werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Übertragung auf den Beamtenbereich


Für dbb und GdS ist die Einkommensrunde 2020 erst dann beendet, wenn das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Bundesbeamt(inn)en übertragen wurde.


Der vorliegende Tarifkompromiss ist unter schwierigsten Vorzeichen zustande gekommen und daher ein Beleg für die Handlungsfähigkeit der Tarifparteien auch in Zeiten der Pandemie. Es zeichnet diesen Kompromiss aus, dass er gesellschaftliche Notwendigkeiten mit den berechtigten Interessen der öffentlich Beschäftigten in Einklang gebracht hat. Die dbb-Bundestarifkommission hat das auch so bewertet und dem Abschluss mit großer Mehrheit zugestimmt.

Natürlich war die Einkommensrunde ursprünglich anders geplant, aber gerade die Fähigkeit des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften, auf eine völlig neue und unvorhersehbare Situation  zu reagieren, hat sich am Ende bezahlt gemacht. Das Ergebnis kann sich in Zeiten der Pandemie für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sehen lassen.

Unmittelbar nach dem Tarifabschluss hat die GdS die Arbeitgeber der Renten-, Unfall- und landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, das Tarifergebnis zu übernehmen. Erste Termine für diesbezügliche Verhandlungen sind bereits vereinbart.