GdS und die Arbeitgeberseite haben sich auf eine Verteilung der Ergänzungsfinanzierung für die Betriebsrente geeinigt.
Das versicherungsmathematische Gutachten der Heubeck AG (eines der führenden unabhängigen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung) hatte ergeben, dass der Beitragssatz von derzeit 4,0 Prozent auf ein Gesamtvolumen von 8,8 Prozent erhöht werden muss, um auch in Zukunft „auskömmlich“ zu sein.
Zwischen der GdS und der Arbeitgeberseite bestand Einigkeit, dass es auf der Leistungsseite der Betriebsrente keine Einbußen geben darf.
Strittig war aber die Frage, wie der Ergänzungsbeitrag in Höhe von 4,8 Prozent verteilt werden sollte.
Die Arbeitgeber wollten den Ergänzungsbeitrag je zur Hälfte verteilen, also 2,4 Prozent für die Beschäftigten und 2,4 Prozent für die Arbeitgeberseite.
Dies war aber weit entfernt von der bisherigen Verteilung im Tarifvertrag, weswegen die GdS diesem Weg eine klare Absage erteilt hatte.
Nach mehreren schwierigen Verhandlungsrunden konnte nunmehr aber ein Ergebnis erzielt werden:
Das Gesamtvolumen von 8,8 Prozent – zusammengesetzt aus dem bisherigen Versorgungsbeitrag (= 4,0 Prozent) und der Ergänzungsfinanzierung (= 4,81 Prozent) – tragen die Beschäftigten nur zu einem Drittel und nicht zur Hälfte, wie es die Arbeitgeberseite zunächst gefordert hatte.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
Die Ergänzungsfinanzierung beginnt ab dem 1. Januar 2021 und wird zunächst in voller Höhe (4,81 Prozent) vom Arbeitgeber übernommen. Erst ab dem 1. Juli 2021 erfolgt stufenweise die Beteiligung der Beschäftigten.
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Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Entscheidungsgremien. Hierzu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 20. November 2020 vereinbart.