Ein gutes Plus bei der actimonda krankenkasse ist die betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend durch den Arbeitgeber, zu einem kleinen Teil durch die Beschäftigten selbst getragen wird.
Gegenwärtig ist dazu aber von Arbeitgeberseite Gesprächsbedarf angemeldet worden. Die betriebliche Altersvorsorge befände sich wirtschaftlich in Schieflage.
Aber fangen wir von vorne an!
Warum zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge?
Nach § 40 des Manteltarifvertrags der actimonda krankenkasse hat jeder Beschäftigte Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Für die genaue Ausgestaltung wird der Tarifvertrag IKK-Rente einbezogen. Dort ist unter anderem der genaue Beitrag bestimmt, wonach drei Prozent vom Arbeitgeber und ein Prozent vom Beschäftigten selbst gezahlt werden. Diese Beiträge werden an die IKK Betriebliche Zusatzversorgung eG abgeführt.
Wer ist die IKK Betriebliche Zusatzversorgungskasse eG (IKK BZV)?
Die IKK BZV ist im Jahr 2003 durch den Zusammenschluss von zwölf Arbeitgebern aus dem Umfeld der IKK entstanden. Die Genossenschaft verwaltet das Vermögen, unter anderem zur betrieblichen Altersvorsorge der beteiligten Arbeitgeber und zahlt dieses später an deren Beschäftigte aus. Beteiligt sind hauptsächlich Innungskrankenkassen, aber zum Beispiel ebenso die Bitmarck Service GmbH, die GKV SC eG und auch die actimonda krankenkasse.
Was ist passiert?
Die actimonda krankenkasse hat uns zusammen mit den anderen Arbeitgebern in der IKK BZV zu Sondierungsgesprächen zur betrieblichen Altersvorsorge aufgefordert. In diesem ersten Gespräch wurde uns vorgetragen, dass es Probleme mit der Finanzierbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge gibt.
Grundsätzlich kommt ein solcher Gesprächswunsch für uns nicht überraschend. Dazu muss man wissen, dass die Arbeitgeber in der Sozialversicherung in der letzten Zeit vermehrt solche Gespräche eingefordert haben. So hat es zum Beispiel entsprechende Verhandlungen bei der AOK, den BKK-Landesverbänden Mitte und Nordwest, der KKH und der DRV KBS gegeben. Aufgrund der seit langem herrschenden Null-Zins-Politik können die Vermögensverwalter der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht mit der erforderlichen Rendite anlegen. Aufgrund der meist tariflich zugesagten Renditen geraten diese dann aber in Schieflage. Auch hier ist im Tarifvertrag eine Garantieverzinsung von deutlich über drei Prozent pro Jahr festgeschrieben, was aktuell kaum zu erwirtschaften ist.
Insofern sind wir grundsätzlich für solche Gespräche offen, um die betriebliche Altersversorgung der Kolleginnen und Kollegen nicht zu gefährden. In einem ersten Schritt haben wir aber zunächst die Arbeitgeber aufgefordert, belast- und nachweisbare Zahlen vorzulegen.
Wie geht es nun weiter?
Die Arbeitgeber haben sich dazu bereit erklärt, ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Höhe der bestehenden Pensions- und sonstigen Personalverpflichtungen von der Firma Heubeck erstellen zu lassen. Ein Ergebnis wird dazu voraussichtlich Anfang Juli 2020 erwartet.
Auf Grundlage dieses Gutachtens wird dann weiterverhandelt. Eins haben wir bereits jetzt klargestellt: Einbußen auf der Leistungsseite der betrieblichen Altersvorsorge darf es für die Kolleginnen und Kollegen nicht geben!
Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden!