Reformpläne der Bundesregierung bedrohen die Arbeitsfähigkeit des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) bei der DRV KBS. Die GdS hat sich daher in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium für die Interessen der SMD-Beschäftigten eingesetzt.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu reformieren. Im „MDK-Reformgesetz“ ist deshalb eine Loslösung der MDK von den Krankenkassen vorgesehen. So soll die Unabhängigkeit der MDK gestärkt werden. Als GdS stehen wir diesen Plänen aufgeschlossen gegenüber.
Der Entwurf sieht allerdings auch vor, dass der SMD der DRV KBS in das MDK-System integriert wird, indem seine Aufgaben für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung auf die Landes-MDK übergehen. Aus Sicht der GdS werden die Besonderheiten, die den SMD auszeichnen, nicht ausreichend berücksichtigt und die Interessen der rund 1.000 Beschäftigten des SMD vernachlässigt.
Wenn der Gesetzgeber davon spricht, dass die „Aufgaben [des SMD] für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung auf die MD übergehen“, muss kritisch angemerkt werden, dass dies eine Vielzahl an Konsequenzen nach sich zieht, die die Arbeitsfähigkeit des SMD gefährden. Denn bisher ist es so, dass sowohl Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung als auch der Rentenversicherung zum Aufgabengebiet des SMD gehören und in den meisten Fällen von denselben Personen bearbeitet werden. Eine Herauslösung eines bestimmten Teils von Aufgaben führt zu noch nicht absehbaren Folgewirkungen, auch was die Attraktivität des SMD als Arbeitgeber angeht. Die GdS hat die Befürchtung, dass funktionierende Strukturen auf Kosten der Versicherten und der Beschäftigten des SMD zerschlagen werden, ohne dass ein Plan für die Zukunft des SMD existiert.
Durch die Verschiebung auf die Landesebene sind Verschlechterungen für Tarifbeschäftigte und Beamte zu befürchten. Die GdS weist darüber hinaus darauf hin, dass Beschäftigte des SMD, die vor dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, knappschaftlich rentenversichert sind. Wenn diese Beschäftigten nun zu einem der neuen Medizinischen Dienste überführt werden, stellt sich die drängende Frage, ob die erworbenen Ansprüche auf die knappschaftliche Rente erhalten bleiben und wie sich eine Weiterversicherung gestaltet.
Die GdS fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Eingliederung der SMD-Dienststellen der KBS aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Sollte dies im Gesetzgebungsverfahren nicht umgesetzt werden, steht die GdS ihren Mitgliedern selbstverständlich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite.