Die Verhandlungskommissionen von GdS und DGUV trafen sich am 28. und 29. März 2019 zum Verhandlungsauftakt zur Überarbeitung des Rationalisierungsschutztarifvertrages.
In naher Zukunft wird es vermehrt zu einer Automatisierung von Büro- und Sachbearbeitertätigkeiten kommen.
Offensichtlich befürchten die Arbeitgeber, dass durch Digitalisierung und damit verbundenen Reorganisationsmaßnahmen sehr große Verluste von Arbeitsplätzen auf die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zukommen werden.
Daher will man betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich nicht ausschließen.
Damit sind wir nicht einverstanden!
Unser Verhandlungsziel ist ein Maßnahmenkatalog, der Entlassungen verhindert. Sollte es gar keine andere Alternative geben, muss ein Ausscheiden für Beschäftigte vor allem finanziell attraktiv sein!
Unsere Forderungen:
• Arbeitsplatzsicherheit: Der Wegfall von Tätigkeiten darf nicht zum Arbeitsplatzverlust führen.
• Vergütungssicherheit: Digitalisierung darf nicht zur Entwertung von Tätigkeiten führen. Wo sich Tätigkeitsinhalte ändern, müssen Beschäftigte vor Einkommensverlusten geschützt werden.
• Flexibilisierung der Arbeit: Ansprüche auf standortungebundenes Arbeiten (zum Beispiel mobile Arbeit, Telearbeit)
• Berufliche Qualifizierung und Neuorientierung: Beschäftigte müssen einen Anspruch auf Qualifikation haben.
Die DGUV hat uns für den Wegfall von Arbeitsplätzen das Modell der Altersteilzeit angeboten. Das Angebot sieht 80 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt vor. Wir finden: Da geht noch mehr!
Die Verhandlungen werden im Juli 2019 fortgesetzt, denn jetzt müssen Digitalisierung und demografischer Wandel bewältigt werden.
Vor uns liegt ein großes Stück Arbeit – Ihre Unterstützung ist wichtiger denn je!
Es geht um Ihre Zukunft und die Frage, ob Sie in Zukunft auch noch einen Job haben werden und wie dieser aussieht!
Werden Sie Mitglied unter www.gds.de/beitritt.
Für Sie verhandelten:
Die Fiona Lülsdorf (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Christiane Aechtner (BG BAU), Horst Jache und Torsten Adam (beide BGHM), Ernst Feser (VBG) sowie Thomas Wehner (DGUV)