Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder, die Tarifverhandlungen aus dem Januar 2019 über das Fachkonzept zum LBB vor dem Erwerbsleben, die Fachkonzepte Personal 2.1 und Zentrale zwischen dem dbb beamtenbund und tarifunion und der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden am 8. April 2019 fortgesetzt.
Fachkonzept LBB
Das Fachkonzept LBB vor dem Erwerbsleben sieht die TE III für alle hier genannten Beratungsfachkräfte vor. Zurzeit plant der Arbeitgeber Generalisten. Wir werden die Forderung nach einer Differenzierung über eine Funktionsstufe wegen Komplexität im Verlauf der Tarifgespräche zum LBB Gesamtkonzept weiterverfolgen. Für gezahlte Funktionsstufen an bisherige Berater der TE III vereinbarten die Tarifparteien einen Bestandsschutz für zwei Jahre, beginnend ab 1. September 2019. Die von der BA vorgesehene Streichung der Funktionsstufe 1 für Vermittlungsfachkräfte in TE IV konnte von den Gewerkschaften abgewendet werden. Der vom Arbeitgeber in Frage gestellte, tarifvertraglich geregelte Garantiebetrag bei Höhergruppierungen in Höhe von 228,34 Euro findet auch bei der Höhergruppierung der Berater von TE IV nach TE III weiterhin ganz normal Anwendung.
Fachkonzept Personal 2.1
Das den Ansatz der Fachausbildung stehen künftig zwei Optionen zur Verfügung. Die bisherigen Fachausbilder im operativen Bereich erhalten weiterhin eine tätigkeitsunabhängige Funktionsstufe für die Zusatzaufgabe Fachausbildung. Für die im Internen Service angesetzten reinen Fachausbilder konnten wir ebenfalls eine Funktionsstufe 1 erreichen.
Außerdem wurde das Fachkonzept Zentrale geeint.