Menü Close

AOK Bayern: Neuauflage der Ballungsraumzulage

Am 9. Mai 2019 haben sich die AOK Bayern und die GdS in Berlin auf die Neuregelung des Ballungsraumzulagentarifvertrages geeinigt.

Unterschriften in Berlin nach der Einigung zur Neuregelung des Ballungsraumzulagentarifvertrages: Stellv. Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern Hubertus Räde, GdS-Bundesvorsitzender Maik Wagner

Ziel war dabei, der besonderen Infrastruktur in Bayern und den hohen Lebenshaltungskosten im Verdichtungsraum München Rechnung zu tragen.

Damit konnten wir finanzielle Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten der AOK Bayern erzielen und gleichzeitig bis zum Jahr 2021 einen Gleichklang mit den bayerischen Landesbeamten vereinbaren.

Von dieser finanziellen Verbesserung profitieren sowohl die Azubis der AOK Bayern, die die Zulage jeweils zu 50 Prozent erhalten, als auch Teilzeitbeschäftigte, die die Zulage entsprechend dem Maß ihrer individuell verkürzten Arbeitszeit erhalten.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:

Ab 1. Januar 2019:
• 96,00 € plus 25 € als Kinderzuschlag
• Grenzbetrag: 3.653,59 €, für Azubis: 1.163,26 €
• Kindergrenzbetrag: 4697,04 €

Ab 1. Januar 2020:
• 110,00 € plus 29 € als Kinderzuschlag
• Grenzbetrag: 3.750,00 €, für Azubis: 1.283,26 €
• Kindergrenzbetrag: 4953,17 €

Ab 1. Januar 2021:
• 122,69 € plus 32,72 € als Kinderzuschlag
• Grenzbetrag: 3900,00 €, für Azubis: 1.283,26 €
• Kindergrenzbetrag: 4953,17 €

Sie möchten gern noch mehr erreichen? Dann werden Sie GdS-Mitglied: www.gds.de/beitritt