Am 9. Mai 2019 haben sich die AOK Bayern und die GdS in Berlin auf die Neuregelung des Ballungsraumzulagentarifvertrages geeinigt.
Ziel war dabei, der besonderen Infrastruktur in Bayern und den hohen Lebenshaltungskosten im Verdichtungsraum München Rechnung zu tragen.
Damit konnten wir finanzielle Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten der AOK Bayern erzielen und gleichzeitig bis zum Jahr 2021 einen Gleichklang mit den bayerischen Landesbeamten vereinbaren.
Von dieser finanziellen Verbesserung profitieren sowohl die Azubis der AOK Bayern, die die Zulage jeweils zu 50 Prozent erhalten, als auch Teilzeitbeschäftigte, die die Zulage entsprechend dem Maß ihrer individuell verkürzten Arbeitszeit erhalten.
Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:
Ab 1. Januar 2019:
• 96,00 € plus 25 € als Kinderzuschlag
• Grenzbetrag: 3.653,59 €, für Azubis: 1.163,26 €
• Kindergrenzbetrag: 4697,04 €
Ab 1. Januar 2020:
• 110,00 € plus 29 € als Kinderzuschlag
• Grenzbetrag: 3.750,00 €, für Azubis: 1.283,26 €
• Kindergrenzbetrag: 4953,17 €
Ab 1. Januar 2021:
• 122,69 € plus 32,72 € als Kinderzuschlag
• Grenzbetrag: 3900,00 €, für Azubis: 1.283,26 €
• Kindergrenzbetrag: 4953,17 €
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