Was bewegt die Beschäftigten in der gesetzlichen Unfallversicherung? Wie geht es weiter mit dem DO-Recht und dem tariflichen Rationalisierungsschutz? Am 3. Dezember trafen sich in Berlin die Spitzen von GdS und DGUV, um genau das zu erörtern.
Mit Sorge beobachten viele Beschäftigte die Pläne der Bundesregierung, das Dienstordnungsrecht zu schließen. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Unfallversicherungsträger keine neuen DO-Verhältnisse mehr begründen dürfen. Es sei zu befürchten, so der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner, dass die Attraktivität der UV-Träger als Arbeitgeber deutlich sinken werde.
Als Arbeitgeber stehe man im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. Mit der Schließung des DO-Rechts verliere man ein gewichtiges Argument in diesem Wettbewerb. Dies dürfe keinesfalls zu einer Belastung für die Beschäftigten werden, forderte Wagner. Die Schließung des DO-Rechts lehne man deshalb ab.
Der neue Hauptgeschäftsführer der DGUV, Dr. Stefan Hussy, erläuterte: Den UV-Trägern muss im Falle der Schließung des DO-Rechts die Dienstherrnfähigkeit verliehen werden. Nur so könne die Lücke, die die Schließung reißen werde, gefüllt werden. Die DGUV sei deswegen mit Ministerien und Politikern im Gespräch. Doch Positives könne man noch nicht vermelden. Im Januar stehe aber noch ein Gespräch mit dem Bundesarbeitsminister an.
Ein weiteres Thema, das den Beschäftigten in der Unfallversicherung und der GdS auf den Nägeln brennt: Wann geht es endlich weiter mit den Verhandlungen über einen tariflichen Rationalisierungsschutz? Der entsprechende Rationalisierungsschutz-Tarifvertrag (RatSchTV) wurde zuletzt vor zehn Jahren überarbeitet und in den letzten Monaten herrschte auf der Arbeitgeberseite Funkstille zu diesem Thema.
Das Schweigen der Arbeitgeberseite soll aber im kommenden Jahr ein Ende haben, versicherte Dr. Hussy. Innerhalb der DGUV sei man sich einig, dass am RatSchTV Überarbeitungsbedarf bestehe und werde auf die Gewerkschaften mit einem modernisierten Entwurf des Tarifvertrages zukommen. Dann können die Verhandlungen endlich fortgesetzt werden.
Ein neuer RatSchTV sei gerade deshalb so wichtig, führte GdS-Bundesvorstandsmitglied Sven Both (BG BAU) aus, weil die Digitalisierung gerade auch die Unfallversicherung stark verändern werde. Man wolle das Thema deshalb unbedingt positiv begleiten und den Wandel aktiv mitgestalten.
Viele Beschäftigte befürchten, dass dieser Wandel auch mit betriebsbedingten Kündigungen verbunden sein könnte. Doch diese Sorge sei unbegründet, so Dr. Hussy. Die GdS wird die Arbeitgeber beim Wort nehmen.
Gemeinsam war man sich zum Abschluss des Gesprächs einig: Die gesetzliche Unfallversicherung sollte einen größeren Stellenwert in Politik und Gesellschaft genießen. Dafür werden sich beide Seiten weiterhin einsetzen und den Dialog miteinander aufrechterhalten.