Die GdS hat sich in die Diskussion um die Grundrente eingeschaltet. In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßt die GdS zwar grundsätzlich, dass kleine Renten von langjährig Versicherten aufgewertet werden sollen, hegt aber große Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit zum 1. Januar 2021. Unter den jetzigen Bedingungen droht eine deutliche personelle Überforderung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
So ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass zum Beginn des kommenden Jahres ein vollautomatisierter Datenabruf der Rentenversicherung bei den Finanzbehörden aufgebaut wird. Damit soll geprüft werden, ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht. Die Erfahrung zeigt allerdings ganz deutlich, dass der Aufbau solcher Verfahren in der Regel mehrere Jahre benötigt. Der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner dazu: „Eine technische Umsetzung bis zum 1. Januar 2021 wird nur sehr schwer möglich sein. Wir befürchten, dass eine Vielzahl an Fällen händisch bearbeitet werden muss. Dafür fehlen der Rentenversicherung mehrere tausend Stellen.“
Ein Ziel der Grundrente ist es, das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Doch genau dieses Ziel sieht die GdS in Gefahr, wenn die Grundrente nur auf dem Papier, nicht aber in der Praxis funktioniert. Dies ist beispielsweise dann zu befürchten, wenn sehr alte Rentenkonten nicht alle Informationen zur Berechnung einer Grundrente enthalten. „Hier werden Erwartungen bei den Versicherten geweckt, die zum jetzigen Stand nur enttäuscht werden können“, warnt der GdS-Bundesvorsitzende. „Eine mit der Umsetzung und der Beratung zur Grundrente überlastete Verwaltung stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rente nicht, sondern schwächt es sogar.“
Die Einführung der Mütter- und auch der Flexirente waren in der näheren Vergangenheit wahre Kraftanstrengungen für die Beschäftigten in der Rentenversicherung. Der Mehraufwand, der nun durch die Grundrente entstehen könnte, dürfte allerdings neue Dimensionen annehmen. Aus Sicht der GdS droht eine Überforderung, die es zu verhindern gilt. Der Gesetzgeber hat den Entwurf zur Grundrente an vielen Stellen nachzubessern, damit sich der Verwaltungsaufwand nicht zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt.
„Um es deutlich zu sagen: Die Leidensfähigkeit, also die Leistungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen in der Deutschen Rentenversicherung ist nahezu erschöpft“, so Wagner. „Diejenigen, die die Grundrente verwaltungsmäßig und im direkten Kontakt mit den Versicherten umsetzen sollen, müssen dringend geschützt werden, denn sonst hat niemand etwas von der eigentlich guten Idee einer Grundrente.“