Am 27. März 2025 haben wir erneut mit dem Vorstand über die Erhöhung der Vergütungen in der IKK – DI verhandelt. In dieser Runde wurde uns zunächst angeboten, sämtliche SBmbA, die aktuell noch nach Vergütungsgruppe 5 bzw. Vergütungsgruppe 6 eingruppiert sind, unmittelbar in die Vergütungsgruppe 7 höherzugruppieren.
Der Vorstand begründete diesen Vorschlag unter anderem damit, so für Sozialversicherungsfachangestellte als Arbeitgeber attraktiver werden zu wollen. Zudem sei eine höhere Qualität in der Sachbearbeitung sowie in der Betreuung der Versicherten die Folge. Oberhalb der Vergütungsgruppe 6 sah er keinen Bedarf für eine Erhöhung. Er verwies auf die deutlich gesunkene Inflation einerseits sowie die wirtschaftliche Lage der GKV insgesamt andererseits.
Diesen Vorschlag haben wir zurückgewiesen. Denn ALLE Kolleginnen und Kollegen haben mehr verdient! Als lösungsorientierte Alternative haben wir angeboten, die Tabellengehälter pauschal um einen Betrag von 200 Euro zu erhöhen und eine Laufzeit von 12 Monaten zu vereinbaren. Eine solche Lösung würde jetzt zu einem tragfähigen Kaufkraftausgleich insbesondere für die niedrigeren Vergütungsgruppen führen und hätte den Vorteil, dass wir im Jahre 2026 neu verhandeln könnten.
Von Seiten des Vorstandes wurde uns zugesagt, die finanziellen Auswirkungen unseres Vorschlages kurzfristig durchzurechnen und uns eine Rückmeldung zu geben. Diese Rückmeldung sollte Anfang der 14. Kalenderwoche erfolgen. Leider haben wir trotz Erinnerung keine Rückmeldung erhalten. Die Arbeitgeberseite hat lediglich ihren Vorschlag einer arbeitgeberfinanzierten zusätzlichen betrieblichen Krankenversicherung konkretisiert und dazu unsere Einschätzung abgefragt.
Es ist bedauerlich, dass von Seiten der IKK eine Rückmeldung ausgeblieben ist. Dies um so mehr als der Vorstand sowohl gegenüber der Belegschaft wie auch gegenüber der GdS-Tarifkommission mehrfach betont hat, an einem guten Tarifabschluss im Sinne der Kolleginnen und Kollegen großes Interesse zu haben. Dem sollten endlich auch Taten folgen!
Notfalls werden wir zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen müssen.
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