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TGAOK: Gespräche zur Tarifpflege beendet – Wie geht es weiter?

Die letzten Monate haben wir genutzt, um mit der TGAOK über die Pflege unserer Tarifverträge, insbesondere des BAT/AOK-Neu zu sprechen (siehe GdS spezial vom 24. Juli 2024). Diese Gespräche haben wir in der vergangenen Woche beendet.

Bewertung der Arbeitsgruppe

Einige Vorschläge der Arbeitgeberseite liegen uns immer noch schwer im Magen. Die Verschlechterung des Kündigungsschutzes durch das Herausschieben der Altersgrenze für das Erreichen der Unkündbarkeit auf 50 Jahre halten wir für schädlich, wenn es darum geht, die AOKs als Arbeitgeber attraktiv zu halten. Gleiches gilt für Einstufung des Samstages als Regelarbeitstag sowie für die Idee der TGAOK, dass Nachtarbeit zukünftig erst ab 22 Uhr statt wie bisher ab 20 Uhr vorliegen soll. Die Begründung der TGAOK, dass sowohl die Erweiterung der Arbeitswoche auf den Samstag wie auch die Verkürzung der Nachtarbeit von vielen Beschäftigten als „Flexibilisierung“ gewünscht werde, erscheint uns nicht plausibel. In diesen Punkten haben wir folglich keine Fortschritte erzielt.

Das Gleiche gilt die von der TAGOK gewünschte Verlängerung der Probezeit von Auszubildenden von drei auf vier Monate. Zwar ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Probezeit von drei Monaten knapp bemessen ist, insbesondere, weil die Auszubildenden in den ersten Monaten der Ausbildung meist nicht in die Dienststellen kommen. Einen Grund für die Forderung der TGAOK, die Probezeit für alle Auszubildenden auf das gesetzliche Höchstmaß von vier Monaten zu erhöhen, sehen wir nicht.

Die Anpassung des Manteltarifvertrages an gesetzliche Änderungen und die grundsätzliche Abkehr vom Schriftformerfordernis waren ebenfalls The­ma. Das ist aus unserer Sicht notwendig bzw. sinnvoll, genauso wie die überfällige Verbesserung bei der Bezahlung von Überstunden bei Teilzeitkräften, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber inzwischen ohnehin zwingend ist. Unsere Forderungen nach einer Erhöhung des Krankengeldzuschusses, höheren Jubiläumszahlungen und verbesserten Regelungen zur Arbeitsbefreiung, zum Beispiel für Eheschließung, die Geburt von Kindern oder bei Tod von Angehörigen, hat die TGAOK aber bislang abgelehnt.

Und nun?

TGAOK und GdS haben sich darauf verständigt, die bisherigen Zwischenergebnisse zu bewerten und danach in Tarifverhandlungen einzutreten. Diese werden am 9. Juli 2025 starten. Zuvor wird es Anfang Juni eine Abstimmungsrunde geben, in der sich beide Seiten auf die Reihenfolge der Verhandlungsthemen bis zum Herbst 2025 einigen wollen. Denn zum Ende dieses Jahres steht die nächste Vergütungsrunde ins Haus …

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