Menü Close

Einkommensrunde 2024 – Verhandlungsergebnis erzielt!

Am Ende eines monatelangen Verhandlungsmarathons erzielte die GdS-Tarifkommission mit dem Medizinischen Dienst am 7. November 2024 ein Verhandlungsergebnis.

Das Ergebnis lautet:

  • lineare Erhöhung der Vergütung um 4,2 Prozent ab 1. April 2024
  • weitere lineare Erhöhung um 5,8 Prozent ab 1. Juni 2025
  • 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) für Vollzeitkräfte sowie Teilzeitkräfte bis einschließlich VG 6
  • Teilzeitkräfte ab VG 7 erhalten die IAP in Höhe von 500 Euro sowie weitere 500 Euro anteilig
  • Laufzeit: 22 Monate (bis 31. Januar 2026)

Erneut erklärten die Arbeitgeber, dass sie aufgrund der schlechten wirtschaftlichen und politischen Lage der Sozialversicherungen ihr Vergütungsangebot nicht über den Jahreswechsel aufrechterhalten werden. Verhandlungen im Jahr 2025 müssten wieder „bei Null anfangen“ und würden im Ergebnis weitaus geringer ausfallen als das, was jetzt auf dem Tisch liegt. Die Arbeitgeber meinen: Die bisherige Haltung der Gewerkschaften, die arbeitgeberseitig geforderte Kombination von Vergütungs- und Manteltarifthemen abzulehnen, verhindere, dass noch in diesem Jahr ein guter Tarifabschluss vereinbart werden kann.

Eine weitere Nachbesserung des linearen Angebots haben die Arbeitgeber ausgeschlossen. Das kann man nicht einfach als „leere Drohung“ abtun. Wir haben uns deshalb entschlossen, das Angebot als Verhandlungsergebnis zu akzeptieren und werden unsere Mitglieder entscheiden lassen.

Dennoch: Was die GdS-Tarifkommission überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist die Arbeitgebereinstellung zum Mindestbetrag. Die Tarifkommission bleibt dabei, dass ein Mindestbetrag als soziale Komponente für die niedrigen Vergütungsgruppen angemessen wäre! Die Arbeitgeber haben in diesem Punkt ausdrücklich jedes Entgegenkommen abgelehnt. Falls die Mehrheit unserer Mitglieder das Ergebnis ablehnt, werden alle Kolleginnen und Kolleginnen gefordert sein, insbesondere für den Mindestbetrag zu streiken …

Positiv bewertet die Tarifkommission, dass die steuerfreie IAP für Teilzeitkräfte bis einschließlich VG 6 in voller Höhe ausgezahlt werden soll.

Außerdem wird die bisher befristete Wegstreckenentschädigung von 42 Cent endlich auf Dauer im Tarifvertrag verankert. Auch das ist für viele Kolleginnen und Kollegen wichtig! Der Zuschuss zum Deutschlandticket wird für die Laufzeit des Tarifabschlusses in Höhe von 25 Prozent gezahlt werden.

Weitere Verbesserungen:

1. Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung, die am 1. Januar 2025 seit vier Jahren beim Medizinischen Dienst beschäftigt sind, werden (ohne zusätzliche Zertifizierung) ab 1. April 2025 in die VG 8 eingruppiert, die übrigen schon beschäftigten Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung werden mit Vollendung der vierjährigen Betriebszugehörigkeit höhergruppiert. Die Eingruppierung erfolgt zwar in der höheren Vergütungsgruppe eine Erfahrungsstufe niedriger, bringt aber um die 160 Euro Vergütungserhöhung. Damit wird endlich ein Aspekt unserer jahrelangen Forderungen nach einer Verbesserung der Eingruppierungsordnung umgesetzt!

2. Die Fachärztinnen und Fachärzte werden ab 1. Januar 2025 in VG 13 höhergruppiert. Die Eingruppierung erfolgt ebenfalls nicht stufengleich.

3. Die vereinbarte Einführung eines Kompetenzstufenmodells erweitert für alle Beschäftigten die Verdienstmöglichkeiten über die E4 hinaus und sichert einen kontinuierlichen Fortbildungsanspruch für alle auf Tarifvertragsebene. Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2024 beim Medizinischen Dienst eingestellt werden, werden wie gewohnt den automatischen Erfahrungsaufstieg bis zur E4 durchlaufen. Anders als bisher endet die Tabelle an der Stelle aber nicht mehr! Die Beschäftigten können zukünftig auf freiwilliger Basis an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen, Fortbildungspunkte sammeln und nach vier Jahren in den Kompetenzstufen (K-Stufen) aufsteigen. Der Stufenaufstieg der K-Stufen ist nach oben nicht begrenzt, sodass bis zum Renteneintritt Vergütungsverbesserungen erreicht werden können.

4. Die freiwillige Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit im Rahmen einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, die bereits seit Jahren für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzten im Tarifvertrag vereinbart ist (sogenanntes Optionsmodell), wird für alle Berufsgruppen ermöglicht. Unsere Mitglieder können nun entscheiden, ob sie ihre Arbeitskraft bis zu 41 Stunden wöchentlich dem Medizinischen Dienst anbieten möchten. Dabei werden wir im Auge behalten, ob „freiwillig auch wirklich freiwillig“ bleibt.

5. Die GdS hat zudem eine Verhandlungsverpflichtung mit Stichtagsregelung geschlossen. Damit steht fest: Im nächsten Jahr wird die GdS über die Eingruppierung für alle Professionen verhandeln. Denn für viele Kolleginnen und Kollegen, wie zum Beispiel Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer, Assistenzkräfte, Kodierfachkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im IT-Support, geht es auch um eine tarifgerechte Eingruppierung! Aus Sicht der GdS sind die Eingruppierungsregelungen für ALLE Beschäftigten anzupassen und nicht nur für einzelne Berufsgruppen. Nur so können wir die Berufswelt in den Medizinischen Diensten realitätsnah abbilden. Auch die Neureglung der Reisekostenregelungen sowie die Abschaffung der leistungsorientierten Vergütung (LOV) mit angemessenem Ausgleich sind Teil der Verhandlungsagenda. Schon lange fordert die GdS eine Abschaffung der leistungsorientierten Vergütung, da einige Medizinische Dienste die LOV nicht sachgerecht umsetzten, auch wird der Sinn und Zweck einer motivierenden, wertschätzenden Wirkung nicht erreicht. Bei Einführung der LOV wurden die Tabellenwerte gekürzt, daher ist eine Rückführung in die Tabelle für uns der richtige Weg, damit ALLE Beschäftigten wieder von den Geldern profitieren.

Wie geht’s weiter?
Beide Seiten haben eine Erklärungsfrist bis zum 30. November 2024 vereinbart, um die Zustimmung ihrer Gremien einzuholen. Vorher werden wir aber natürlich unsere Mitglieder befragen und über die endgültige Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden lassen. Die Befragung wird Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesendet werden.

Für die GdS haben verhandelt:
Monika Atzert (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Timo Bernhardt (MD Rheinland-Pfalz), Annette Burckhardt (MD Baden-Württemberg), Michaela Klingbeil (MD Westfalen-Lippe), Manuela Rohde (MD Nordrhein)

Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

20241108_MD_SPEZIAL