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DAK-Gesundheit: Letzte Punkte besprochen

Am 4. Juni 2024 haben wir mit der Unterzeichnung des Gehalts- und Änderungstarifvertrages 1/2024 sowie des Tarifvertrages Inflationsausgleichsprämie die Gehaltsentwicklung in der DAK-Gesund­heit für die Jahre 2024 und 2025 endgültig unter Dach und Fach gebracht. Mit linearen Steigerungen um sieben und vier Prozent bzw. monatlich 180 und 70 Euro mehr für die Auszubildenden sowie der steuerfreien Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro für alle Kolleginnen und Kollegen betrachten wir die Gehaltsrunde als Erfolg.

Offene Punkte

Alles war aber noch nicht geklärt. Die offenen Punkte hat die GdS-Tarifkommission am 20. August 2024 abschließend mit der Arbeitgeberseite besprochen. Erfreulich ist dabei zunächst, dass auch in den Urlaubsjahren 2025 und 2026 die Umwandlung des Weihnachtsgeldes in freie Tage möglich ist. Damit ist eine Forderung und Erwartung vieler GdS-Mitglieder erfüllt. Dass die Mitteilung über den Umwandlungswunsch bereits bis zum 31.10. für das folgende Urlaubsjahr an die DAK-Gesundheit zu geben ist, halten wir für einen sinnvollen Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen. Zur Kenntnis nehmen wir die Gehaltskürzung für die Warnstreiks am 28. März und am 2. April 2024. Unsere Mitglieder werden schnellstmöglich den verdienten Ausgleich durch die Zahlung des GdS-Streikgeldes bekommen.

Die von uns geforderte und von den Kolleginnen und Kollegen dringend benötigte Erhöhung der großen Wegstreckenentschädigung ist leider noch nicht abschließend geklärt. Zwar hat die DAK-Gesundheit uns gegenüber die feste Absicht erklärt, mit Wirkung ab dem 1. August 2024 einen Betrag von 35 Cent je dienstlich gefahrenen Kilometer zu zahlen. Die endgültige steuerrechtliche Prüfung steht aber noch aus. Wir hätten uns gewünscht, dass dieser Punkt schneller zu klären ist, um den Kolleginnen und Kollegen schneller Entlastung zu verschaffen.

Leider kein Dienstrad/Fahrradleasing

Auch dieser Punkt ist letztlich enttäuschend. So sehr wir begrüßen, dass der Zuschuss zum Jobticket in der DAK-Gesundheit gewährt wird und
die Arbeitgeberseite auch die Kilometerpauschale erhöhen will: Ein Zuschuss zu einem privat angeschafften Fahrrad oder zumindest das Angebot von Fahrradleasing hätte das Thema Mobilität abgerundet.

Zuschuss zur Entgeltumwandlung

Ebenfalls unerfreulich ist die fehlende tarifliche Klärung im Hinblick auf den Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Zur Erinnerung: Die DAK-Gesund­heit zahlt weiterhin keinen Arbeitgeberzuschuss bzw. einen Zuschuss in Höhe von 11 Prozent des umgewandelten Betrages für die aus der BKK Gesundheit übergeleiteten Beschäftigten. Inzwischen sieht das Gesetz über die betriebliche Altersversorgung aber vor, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes gewähren muss. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2022 grundsätzlich auch für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor 2018 geschlossen wurden. Die GdS fordert deshalb seit langem die Anpassung der tariflichen Regelung auf die gesetzliche Zuschusshöhe von 15 Prozent. Leider ist es nicht gelungen, dies im Zusammenhang mit dieser Gehaltsrunde zu vereinbaren. Das ist umso misslicher, weil es zwischenzeitlich eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes gibt, die es der DAK-Gesundheit ermöglicht, wegen des bereits vor 2018 geschlossenen Tarifvertrages weiterhin einen geringeren Zuschuss zu zahlen, als es das Gesetz über die betriebliche Altersversorgung inzwischen verpflichtend vorsieht. Aus Sicht der GdS steht es der DAK-Gesundheit nicht gut zu Gesicht, ihre Beschäftigten, die durch Entgeltumwandlung zusätzlich privat vorsorgen, schlechter zu behandeln als es der Gesetzgeber als Mindestvorgabe vorsieht.

Dauerthema Anlage 5

Und natürlich haben wir die Runde am 20. August 2024 genutzt, um die aus unserer Sicht bestehende Notwendigkeit einer Überarbeitung der Anlage 5 noch einmal zu platzieren.
Wir haben den Eindruck, dass auf Seiten der DAK-Gesund­heit ein Interesse vorhanden ist, eine wirkliche Überarbeitung und Modernisierung der Eingruppierungsregelungen anzugehen. Dass das Thema komplex und solche Verhandlungen langwierig sind, ist beiden Seiten klar. Im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, die sich in der bestehenden Anlage 5 nicht mehr wiederfinden und die zu Recht erwarten, die vorgenommene Eingruppierung im Tarifvertrag zumindest nachvollziehen zu können, wäre es wünschenswert, dieses Thema endlich anzugehen.

Unsere Tarifkommission: Stephan Kallenberg (Bundesgeschäftsführer), Anette Klink, Christian Bösing, Stephan Maaß, Markus Schmidt, Michael Winkelhorst und Ralf Uhlig

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