Wir hätten mit den Verhandlungen zur sozialen Flankierung des CarveOut von BARMER und HEK gerne früher begonnen. Das war leider nicht möglich, weil auf Arbeitgeberseite zunächst interne Fragen und vor allem die Anzahl von gkvi-Beschäftigten zu klären waren, die zu einem der ausscheidenden Gesellschafter wechseln möchten. Nachdem das geschafft ist, ist die aktuelle Entwicklung umso erfreulicher.
Grundlage TV gkvi 2020
Bereits nach den ersten beiden Verhandlungsrunden haben sich gkvi und GdS weitgehend angenähert. Es besteht Einigkeit, dass die soziale Begleitung des CarveOut von BARMER und HEK sich an den Regelungen des TV gkvi 2020 orientiert. Das bedeutet einen langfristigen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen und eine Standortgarantie bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages. Einigkeit besteht auch darüber, dass der Großteil der notwendigen Personalreduzierungen über Altersteilzeit-Angebot erreicht werden kann und soll.
Finanzielle Ausgestaltung
Zu klären ist in den weiteren Verhandlungen einerseits, wie die finanzielle Ausgestaltung der Altersteilzeit-Angebote aussehen wird und welche weiteren Flankierungsmaßnahmen in welcher Form sinnvoll und finanzierbar sein werden. Zudem kommt es aus Sicht der GdS darauf an, die Laufzeit des Tarifvertrages zur Begleitung des CarveOut so auszugestalten, dass Beschäftigte, die ihre berufliche Zukunft bei der gkvi bzw. im AOK-System sehen, eine möglichst langfristige Perspektive erhalten.
Wie geht es weiter?
gkvi und GdS haben zwei weitere Verhandlungsrunden vereinbart. Zunächst wird es am 1. August einen digitalen Termin geben, in dem weitere Formulierungen erarbeitet werden sollen. Am 21./22. August ist eine zweitägige Verhandlungsrunde in Präsenz terminiert. Sowohl gkvi als auch GdS gehen nach dem jetzigen Verhandlungsstand davon aus, Ende August ein Verhandlungsergebnis zu erzielen und den Beschäftigten damit Sicherheit zu geben.
Und dann…
… geht es ums Geld! Denn ab September steht die Vergütungsrunde auf dem Programm!
Ohne die GdS müssten Sie diese Regelungen allein mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln!
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