Seit der Vorstandsinfo vom 24. April 2024 ist das Ende der diesjährigen Gehaltsrunde in der DAK-Gesundheit absehbar. Und klar ist auch: Ohne die intensiven Warnstreikmaßnahmen zuletzt mit den beiden Tagen rund um das Osterwochenende wäre dieses Ergebnis nach unserer Überzeugung nicht erreichbar gewesen. Das Ergebnis im Detail:
● Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 2.000 Euro für alle Beschäftigten (Auszubildende und dual Studierende erhalten 1.000 Euro)
● Erhöhung der Tarifgehälter um sieben Prozent, mindestens aber um 310 Euro ab Mai 2024
● Erhöhung der Tarifgehälter um weitere vier Prozent ab April 2025
● Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 180 Euro ab Mai 2024 und weitere 70 Euro ab April 2025
● jeweils einen weiteren gewerkschaftlichen Bildungstag auch in den Jahren 2024 und 2025
● Laufzeit der Vereinbarung: 24 Monate (bis zum 31. Dezember 2025)
Zu diesem Ergebnis haben wir zwischenzeitlich auch die Einschätzung unserer Mitglieder eingeholt. Und auch da ist das Ergebnis mit einer Zustimmung von gut 85 Prozent in unserer Mitgliedschaft eindeutig. Denn natürlich ist die Erhöhung der Tarifgehälter in dieser Höhe gerade auch im Vergleich mit anderen Abschlüssen attraktiv.
Nicht verhehlen wollen wir aber auch, dass es Kritikpunkte gibt. Viele GdS-Mitglieder können nicht verstehen, dass die DAK-Gesundheit nicht die maximal mögliche Höhe der IAP von 3.000 Euro ausgeschöpft hat. So positiv die volle Auszahlung der 2.000 Euro auch an Teilzeitbeschäftigte ist, so wenig können unsere Kolleginnen und Kollegen verstehen, warum man die 3.000 Euro mit Blick auf den Kaufkraftverlust in den Jahren 2022 und 2023 nicht ausschöpft.
Ebenso wenig positiv ist die Bewertung im Hinblick auf die Verschiebung des ersten Erhöhungsschritts von Januar auf Mai 2024. Natürlich kann man angesichts der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie nicht unbedingt von „Leermonaten“ sprechen. Trotzdem hätten sich unsere Kolleginnen und Kollegen gerade vor dem Hintergrund des sehr maßvollen Gehaltsabschlusses für die Jahre 2022 und 2023 ein sofortiges Inkrafttreten der ersten prozentualen Steigerung erwartet.
Und schließlich wurde auch der im Vergleich zur Forderung deutlich geringere Mindestbetrag von 310 Euro kritisch gesehen. Vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Vergütungsgruppen, die durch die Inflation vornehmlich in Ballungsräumen besonders belastet sind, haben diesen Punkt als enttäuschend kritisiert.
Trotzdem bleibt eine deutliche Zustimmung unserer Mitglieder zu diesem Verhandlungsergebnis. Wir werden deshalb Bereitschaft gegenüber der DAK-Gesundheit signalisieren, die Tarifrunde zwischen DAK-Gesundheit und GdS auf dieser Basis zu beenden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil auch eine ganze Reihe von Themen im Tarifrecht der DAK-Gesundheit offen sind. Das beginnt bei der Frage der Fortsetzung der Tauschmöglichkeit von Weihnachtsgeld gegen zusätzlichen Urlaub, geht über die Frage des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung, der aus Sicht der GdS schon längst auf die im Gesetz vorgegebenen 15 Prozent angehoben gehört, bis hin zu der längst überarbeitungsbedürftigen Anlage 5 (Eingruppierung), wo aus unserer Sicht in erster Linie die Arbeitgeberseite gefordert ist, moderne, transparente und motivierende Regelungen mit den Tarifpartnern zu erarbeiten.