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IK – Die Innovationskasse: Klares Votum der Mitglieder – Tarifeinigung erreicht!

Mit knapp 86 Prozent Zustimmung war das Ergebnis eindeutig. Die GdS-Mitglieder haben klar für die Annahme des mit der IK ausgehandelten Gesamtpaketes votiert. Es gab aber auch deutliche Kritik.

Die positiven Ergebnisse:

–   3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie, zahlbar in zehn Raten á 300 Euro in den Monaten September 2023 bis Juni 2024; Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende erhalten diese Zahlungen ungekürzt.

–   Ab Januar 2024 wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Gehaltskürzung auf 35 Stunden reduziert.

–   Ab 2024 zahlt die IK für alle Beschäftigten einen jährlichen Zuschuss zur Betriebsgemeinschaft in Höhe von 30 Euro.

–   Beschäftigte, die nach dem 31. Oktober 2022 von Standortschließungen betroffen sind und einen weiteren Weg zum Arbeitsort zurücklegen müssen, erhalten für einen Zeitraum von 18 Monaten (der Anspruch beginnt frühestens am 1. Januar 2024) einen Zuschuss zum Deutschland-Ticket in Höhe von 50 Prozent der Kosten (ohne Homeoffice-Vereinbarung) bzw. 25 Prozent (mit Homeoffice-Vereinbarung).

Für diese während des laufenden Vergütungstarifvertrages vereinbarten Zahlungen/Verbesserungen haben wir die Verlängerung der Laufzeit dieses Tarifvertrages um sechs Monate (31. Dezember 2024 statt 30. Juni 2024) akzeptiert. Aus unserer Sicht ist das ein „gutes Geschäft“. Wäre die Einigung gescheitert, hätten wir zwar schon ab dem 1. Juli 2024 über mehr Gehalt und Prozente verhandeln können.

Da die Inflationsausgleichsprämie aber nur noch bis Ende 2024 steuerfrei ausgezahlt werden kann, wären Verhandlungen Mitte 2024 nach unserer Überzeugung darauf hinausgelaufen, dass statt einer prozentualen Erhöhung erstmal die Prämienzahlung erfolgt wäre. So wie es in den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst leider auch passiert. Die Verlängerung des Vergütungstarifvertrages um sechs Monaten ist also aus unserer Sicht zu verschmerzen.

Massive Kritik gab es in der Befragung an der Einbeziehung der Arbeitszeitproblematik durch den Cybervorfall ab dem 27. April dieses Jahres. Zur Erinnerung: Die Erwartung unserer Mitglieder war, dass wir dieses Problem tariflich lösen. Eine tarifliche Lösung, die verhindert, dass jeder Beschäftigte gegen die von der IK vorgenommene Anwendung des § 30 MTV einzeln und mit ungewissem Ausgang klagen muss, war aber nur mit Kompromissen und im Paket machbar.

Die nun gefundene Lösung, nach der die für die ersten sechs Tage (27. April bis 5. Mai 2023) des Vorfalls ausgefallenen Zeiten vom Arbeitszeitkonto abgezogen werden, im Gegenzug aber 75 Prozent der IT-bedingt ausgefallenen Arbeitsstunden in der Zeit vom 6. bis zum 19. Mai 2023 ohne Nacharbeit gutgeschrieben werden, kommt bei den meisten Mitgliedern nicht gut an. Dennoch ist der zweite Punkt eine deutliche Verbesserung zur Regelung in § 30 MTV.

Wichtiger ist in der Gesamteinigung aus unserer Sicht aber: Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird der § 30 MTV ersatzlos gestrichen.

Damit ist für die Zukunft klar: Keine (unbezahlte) Nacharbeit mehr für von der IK zu vertretende Betriebsstörungen! Viele Mitglieder haben in der Befragung zu Recht die Sorge geäußert, dass bei Weitergeltung von § 30 MTV auch in Zukunft jeder IT-Ausfall zu ihren Lasten geht. Das ist nun dank der Einigung ausgeschlossen!

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