Nachdem die Arbeitgeber von Bund und Kommunen in der ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 trotz Rekordinflation und Nachwuchsmangel nicht einmal ein Angebot vorgelegt haben, läuft eine erste Warnstreikwelle durch Deutschland. Die GdS beteiligt sich an dieser Welle mit einer ganzen Reihe von Aktionen, insbesondere in der Rentenversicherung.
Klares Zeichen der Unterstützung
Am 2. Februar 2023 haben wir die Beschäftigten der Kliniken Auental und Franken in Bad Steben zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Die Beteiligung war so hoch, dass die Klinikleitung eingreifen musste, um den Betrieb zu sichern. Ein ganz klares Zeichen der Belegschaft, dass die Beschäftigten unsere Forderung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro voll unterstützen und ein weiteres Taktieren nicht akzeptieren.
Dieses Signal hat auch die vor Ort erschiene Presse wahrgenommen. Viele Rehabilitanden haben sich ebenfalls solidarisiert und Verständnis für unsere Forderungen geäußert. In der zweiten Verhandlungsrunde am 22./23. Februar 2023 muss also endlich ein faires, verhandlungsfähiges Angebot her!
Entgeltgruppe 1 im Fokus
Klar geworden ist aber auch: Es geht nicht nur um die Erhöhung der Entgelttabelle! Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich auch ausdrücklich hinter den Slogan „Die EG 1 muss weg!“ gestellt. Und zwar nicht nur direkt Betroffene.
Es stößt ganz vielen Beschäftigten mehr als nur sauer auf, dass die DRV Bund – anders als die meisten Regionalträger der DRV – in den eigenen Kliniken viele Kolleginnen und Kollegen nach Entgeltgruppe (EG) 1 bezahlt. Eine Entgeltgruppe, in denen die Stufen 1 und 2 sogar unterhalb des seit Oktober gültigen Mindestlohnes lagen. Eine solche Bezahlung gehört nicht in den öffentlichen Dienst!
Und die Eingruppierung in die EG 1 ist nach unserer Überzeugung auch den übertragenen Aufgaben nicht angemessen. „Einfachste Tätigkeiten“, wie sie die Entgeltordnung für EG 1 vorsieht, gibt es in den Kliniken nicht! Keine der Tätigkeiten, die die DRV Bund in ihren Kliniken nach EG 1 bezahlt, ist aus unserer Sicht ohne eine Einarbeitungsphase zu leisten. Deshalb ist eine Eingruppierung nach EG 2 tarifgerecht. Auch dafür werden wir uns weiterhin starkmachen!
Unterstützen Sie unsere Tarifarbeit! Senden Sie ein Signal an die Arbeitgeber der DRV!
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